Verwaltungsgerichtshof: Zimmer sind grundrechtlich geschützte Wohnungen
Pressemitteilung 25.02.2022 | Freiburg, Mannheim, 24. Februar 2022: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat heute seine Entscheidung zur Hausordnung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Freiburg bekanntgegeben und der Klage mehrerer Geflüchteter in wichtigen Punkten stattgegeben. Sechs Geflüchtete der LEA hatten im Dezember 2020 einen Normenkontrollantrag eingereicht. Der VGH entschied, dass die regelmäßigen Zimmerkontrollen schwerwiegende Grundrechtseingriffe darstellen und keine bestimmte gesetzliche Grundlage besitzen. Das Gericht bestätigte, dass die Privatzimmer in den Unterkünften grundrechtlich geschützte Wohnräume sind. Das Land Baden-Württemberg muss jetzt das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) überarbeiten.Wegen des laufenden Verfahrens des VGHs hatte die Stadt Freiburg die Evaluation der LEA verschoben. Im vergangenen Dezember billigte der Gemeinderat den vom Regierungspräsidium (RP) erstellten Evaluationsbericht und sprach sich damit offiziell für einen Verbleib der Einrichtung aus. Entgegen erheblicher Bedenken aus einem Rechtsgutachten, einer weiteren Klage und mehreren Protesten in Freiburg entschied sich die Stadtpolitik gegen eine eigenständige politische Evaluation. Obwohl Bewohner*innen der LEA rechtlich auch Einwohner*innen der Stadt sind, sieht die Stadt die Verantwortung allein beim Regierungspräsidium. Indem das RP die Klage als unzulässig abzuweisen versuchte, brachte es sein fehlendes Interesse an einer gerichtlichen Klärung zum Ausdruck. Zugleich betont es, dass die LEA einen Schutzraum darstelle, den Bewohner*innen aber wegen der konkreten Ausgestaltung keine ansatzweise qualitative Privatsphäre zukomme. Continue reading










