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Station 4 – Amt für Wohnraumversorgung

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40 JAHRE SAMMELLAGER IN FREIBURG 

In Freiburg gibt es seit den 80er Jahren Sammelunterkünfte für Geflüchtete, die nicht lediglich als Unterkunft gedacht sind, sondern auch Funktionen erfüllen. Sammellager sind politisch hochbrisante, staatliche Einrichtungen, über deren Einführung heftig gestritten wurde.
Seinem Internetauftritt nach zufolge ist das Amt für Wohnraumversorgung für die Verhinderung von Obdachlosigkeit, den Betrieb von Notunterkünften für wohnungslose Menschen (Übergangswohnheime etc.), die Unterbringung von Geflüchteten und Spätaussiedlern, die Verwaltung der Wagenburgen, der Belegung, Auslastung und Ausstattung von Unterkünften, die technische Betreuung der Anlagen sowie für die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung zuständig.

Sammelunterkünfte gibt es Freiburg in der Bissierstraße (288 Personen), in der Hammerschmiedstraße (226 Pers.), in der Hermann-Mitsch-Straße (193 Pers.), in den Hagelstauden (34 Pers.), in der Mooswaldalle (70 Pers.), im Schlangenweg (65 Pers.), in Wohnungen in der Kartäuserstraße/ Erzdiözese (35 Pers.), sowie in anderen Wohnungen (190 Pers.) (Stand: Mai 2014). Die Container vom Schlangenweg kommen in den Dietenbachpark in der Nähe des Mundenhof. Das Amt für Wohnraumversorgung verwaltet somit derzeit zwischen 840 und 910 Betten in den einzelnen Sammellagern und zusätzlich etwa 170 bis 190 Betten in Privatwohnungen in Freiburg.

Anstatt die Restriktionen des Asylverfahrens- und Flüchtlingsunterbringungsgesetzes zu hinterfragen, handelt die kommunale Behörde nach deren Vorgaben.
In den zurückliegenden 25 Jahren wäre eine soziale Ausgestaltung des Grundrechts auf Asyl hinsichtlich des Rechts auf Wohnen auf kommunaler Ebene möglich gewesen. Die Stadt hat dazu in all den Jahren jedoch kein ausreichendes Konzept entwickelt und nur das Notwendige getan. Sie hat vom Rückgang der Flüchtlingszahlen als Folge der gesamteuropäischen Abschottungspolitik profitiert. So leben stellenweise Geflüchtete nach 5 bis 10 Jahren noch immer in verschiedenen Sammelunterkünften.

Die BewohnerInnen leben ein gezwungenermaßen prekäres Leben an der Grenze von Hartz IV-Leistungen – oft auch darunter. Sie unterliegen der „Wohnsitzpflicht“, haben sehr eingeschränkte Bewegungsfreiheit, keine Freizügigkeit und kein Recht auf „Wohnen“ (4-7m² Wohnfläche). Sammelunterkünfte sind Orte der Kontrolle, der Überwachung, der Schikane, der Bevormundung und Entmündigung. Es sind Orte des Ausgeliefertseins. Orte, in denen die Zeit zum Stillstand kommt. Die Dauer der vorläufigen Unterbringung für Geflüchtete im Asylverfahren beträgt aktuell 24 Monate. Unter gegebenen Umständen soll auch eine Unterbringung in Wohnungen möglich sein.

Personen mit einer Duldung dürfen in der Regel keine Wohnung suchen und haben kaum eine Chance auf einen Arbeitsplatz, sofern sie überhaupt arbeiten dürfen und nicht einem gänzlichen Arbeitsverbot unterliegen. Arbeiten sie dennoch, müssen sie für die ausgrenzenden Verhältnisse im Sammellager bezahlen. Für eine Einzelperson in einem Mehrbettzimmer sind das 150 Euro, ein Einzelzimmer kostet 175 Euro. Ein arbeitendes Paar bezahlt 225 Euro, für jedes Kind 25 Euro extra. Wer nicht arbeitet, bezahlt ebenfalls Gebühren für die geringen Leistungen, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt werden. Die Lagerpolitik kostet die Stadt jährlich etwa 3,4 Millionen Euro. Durch die Gebühren nimmt die Stadt etwa 1,08 Mio Euro wieder ein.