
Wir rufen alle auf, sich gemeinsam gegen die massiven Grenzkontrollen und die illegalen Zurückweisungen durch die Bundespolizei zu stellen. Zurückweisungen bei Grenzkontrollen trotz Asylgesuch sind rechtswidrig.
Seit September 2024 werden die Grenzen zu Deutschland intensiv kontrolliert. Am 7. Mai 2025 verschärfte Bundesinnenminister Dobrindt die Grenzkontrollen weiter. 11.000 Polizeibeamt:innen1sind nun im Einsatz. Die Kosten belaufen sich auf mehr als 100 Millionen2 Euro im Jahr. Laut der „Süddeutscher Zeitung“ vom 5. Juni wurden an allen Grenzübergängen 160 Personen zurückgewiesen, die einen Asylantrag stellen wollten. Die Kontrollen auch im Grenzraum führen zu einer Zunahme von racial profiling3. Davon sind auch Pendler*innen betroffen.
Dobrindt und Konsorten rechtfertigen die Grenzkontrollen und Zurückweisungen mit der rassistischen Erzählung von ‚illegaler Migration‘ und einer ‚Überforderung und Notlage der Kommunen‘. Dabei erhalten Geflüchtete durch ihren Asylantrag einen regulären Status. In der Regel haben sie nicht das Privileg einer Regulären Einreise. Und bei der behaupteten Überforderung und Notlage der Kommunen geht es in Wahrheit um Verteilungskämpfe um finanzielle Ressourcen, die ideologisch aufgeladen werden – auch von kommunalen Vertretungen, wie dem Landkreistag. Die Kommunen waren und sind bei diesen Verteilungskämpfen oft die Verlierer. Nicht nur in der Flüchtlingsfrage.
Am 2. Juni 2025 beschloss das Verwaltungsgericht Berlin: Zurückweisungen bei Grenzkontrollen trotz Asylgesuch sind rechtswidrig. Die Grenzkontrollen und Zurückweisungen wurden laut dem Gericht weder europäisch abgestimmt, noch gibt es eine substanzielle Begründung für eine Notlage. Anders als Dobrindt behaupteten, gilt der Beschluss nicht nur für den Einzelfall. Die illegalen Zurückweisungen müssen umgehend gestoppt werden.