PRO ASYL kritisiert die Mitteilung der EU-Kommission zum EU-Türkei-Deal

Griechenland hat nicht die Kapazität, faire Asylverfahren durchzuführen.

Der geforderte Schutz ist in der Türkei nicht gegeben.

Presseerklärung 16. März 2016 PRO ASYL e.V.: Die EU-Kommission hat heute in Brüssel die Pläne zur Zusammenarbeit zwischen der EU und der Türkei verändert und präzisiert. PRO ASYL bleibt bei der grundsätzlichen Kritik an der geplanten Vereinbarung. Zwar hat die EU-Kommission nun vorgesehen, dass eine Einzelfallprüfung jedes Asylantrages in der EU stattfindet. Sie spricht auch davon, dass die „pauschalen“ Rückführungen ausgeschlossen sein sollen.

Dies erachtet PRO ASYL angesichts des de facto nicht existierenden Asylsystems in Griechenland als eine Farce. Griechenland hat nicht die Kapazität, faire Asylverfahren durchzuführen. Es existiert kein wirksames Gerichtssystem mit ausreichender Größe, sodass Entscheidungen der Behörden durch Gerichte geprüft werden können. Ein menschenwürdiges Aufnahmesystem ist in Griechenland inexistent. Die EU-Kommission versucht der europäischen Öffentlichkeit Sand in die Augen zu streuen. De facto drohen weiterhin Massenabschiebungen ohne rechtstaatliche, inhaltliche Prüfung der Schutzbedürftigkeit.

Die EU-Kommission versucht aus Sicht von PRO ASYL, ungenügend die rechtlichen Hürden des EU-Türkei-Deals kleinzureden. PRO ASYL weist erneut darauf hin, dass nach dem EU-Recht gewährleistet sein muss, dass ein sicherer Drittstaat die Genfer Flüchtlingskonvention ohne Vorbehalt unterzeichnet hat. Zudem muss ihre Anwendung auch in der Praxis sicher gestellt sein. Es muss ein Asylverfahren existieren, das zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft i.S.d Genfer Flüchtlingskonvention führen kann. Die EU-Kommission redet nun nur noch davon, dass ein mit der Genfer Flüchtlingskonvention äquivalenter Schutz gewährleistet sein solle (Mitteilung EU-Kommission 16.3.2016, S. 3). Damit wird eingestanden, dass in der Türkei aktuell nicht die Voraussetzungen für die Einstufung als sogenannter sicherer Drittstaat gegeben sind. Der geforderte Schutz ist in der Türkei nicht gegeben. Die  Genfer Flüchtlingskonvention gilt nicht für Syrer, Iraker und andere außereuropäische Flüchtlinge, kritisiert PRO ASYL. Angesichts von bis zu 3 Millionen Flüchtlingen in der Türkei ist klar, dass die Türkei diese Voraussetzungen nicht erfüllen kann.

In ihrer Mitteilung formuliert die EU-Kommission das Ziel, dass Flüchtlinge in sogenannten sicheren Zonen in Syrien leben können. Dies ist aus Sicht von PRO ASYL in höchstem Maße problematisch. Die Türkei verfolgt mit allen Mitteln das Ziel, in sich zusammenhängende kurdische Gebiete zu verhindern. Es besteht die Gefahr, dass Flüchtlinge im Spiel regionaler militärpolitischer Interessen missbraucht werden und die EU damit die argumentative Basis für militärische Interventionen der Türkei liefert.

  • PRO ASYL steht Ihnen für Rückfragen und weitere Informationen gerne zur Verfügung:
  • 069 / 24 23 14 30 | presse@proasyl.de | Postfach 160624 | 60069 Frankfurt a.M. | www.proasyl.de