Fortzahlung von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz auch wenn Studium aufgenommen wurde

Weitere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Diejenigen die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und ein Studium beginnen, können innerhalb der ersten 15 Monate weiterhin Leistungen nach dem AsylbLG beziehen. Schreiben Nahles 26.02.2016