Sammelabschiebung am 29. September 2015 vom Flughafen Karlsruhe Baden-Baden

Der Kosovo ist alles andere als ein sicheres Herkunftsland

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Von der Polizei kontrollierte Abschiebung vom Baden-Airpark

Der Kosovo soll als „sicheres Herkunftsland“ eingestuft werden. Damit verbunden sind neben eingeschränkten Verfahrensrechte weitere Maßnahmen. Geflüchtete aus „sicheren Herkunftsländer“ erhalten keine Sozialgelder mehr. Alle die nach dem 1. September 2015 eingereist sind, unterliegen einem Arbeitsverbot auf Dauer. Weiterhin müssen sie, bis zum Abschluss ihres Verfahrens in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung bleiben. Menschen z.B. die aus dem Kosovo kommen, haben dann grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Schutz. Ihr Asylantrag wird in einem beschleunigten Verfahren bearbeitet und ist mit eingeschränkten Rechtsgarantien verbunden. Die Beweislast ist umgekehrt.  Viele Gründe um gegen Abschiebungen nach Pristina zu demonstrieren.