Gylten und Gylije Tahiri haben in Serbien keinerlei Rechte
Am 27.09.2019 wurden zwei junge Frauen, Gylten und Gylije Tahiri, nach 20 Jahren Aufenthalt in Tuttlingen/Baden-Württemberg nach Serbien abgeschoben. Beide hatten eine Arbeit. Die Abschiebungen hätten nicht stattfinden dürfen. Rechtliche Voraussetzungen für einen weiteren Aufenthalt bestanden. Sie waren lediglich noch nie im Besitz von Identitätspapieren, da die Identitätspapiere während des Kosovokriegs im Haus verbrannten. Nun hat offensichtlich das Regierungspräsidium Karlsruhe, als zentrale Abschiebebehörde von Baden-Württemberg, Kopien von Geburtsurkunden besorgt und diese als Grundlage für die Abschiebung genommen. Continue reading