Zwei Frauen nach ihrer Abschiebung verzweifelt in Serbien

Abschiebung nach einem Aufenthalt von mehr als 20 Jahren

Eine politische Abschiebung von zwei Romnja aus Tuttlingen?

Sonntag den 06.10.2019 | Zwei Frauen 21 und 23 Jahre alt, die mit ihren Eltern 1998 aus dem Kosovo geflüchtet sind, leben seit mehr als 20 Jahren in Tuttlingen/Baden-Württemberg. Sie wurden am 27.09.2019 nach Serbien abgeschoben. Die Abschiebung der beiden Schwestern um 3 Uhr morgens aus Tuttlingen/Baden-Württemberg geht für das Regierungspräsidium Karlsruhe formal in Ordnung. An die serbischen Behörden wurde laut RP ein Rückübernahmeersuchen gestellt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe (RP), das die Abschiebungen in Baden-Württemberg organisiert und durchführt, erklärte, die serbischen Behörden wären bereit gewesen, die beiden Frauen „zurückzunehmen“. Behauptet wird vom RP es lägen Geburtsurkunden vor. Tatsächlich sind die Papiere, nach Angaben der Familie 1998 im Kosovo verbrannt. Die Familie erwähnte auch, wenn eine Geburtsurkunde vorliegen würde, hätten wir einen Reisepass bekommen. Der Familie liegt ein Schreiben der serbischen Botschaft vor, dass sie keinen Anspruch auf die serbische Staatsbürgerschaft haben. So verweigert der serbische Staat die Pässe, da sie nicht im Geburtenregister eingetragen sind. Die beiden Schwestern meinten in einem Telefongespräch, wenn eine Geburtsurkunde vorliegt, dann müssten sie doch sehen, dass wir im Kosovo geboren wurden.

Die beiden Frauen wurden ohne Pässe, nur mit einem EU-Papier (DIN A4-Papier mit Bild) abgeschoben. Sie sprechen kein serbisch und sind auf Dolmetscher angewiesen. Zum ersten mal sind sie von ihrer Familie getrennt. Die Familie lebt in Tuttlingen.

In Belgrad ergeben sich für beiden Frauen folgende Probleme: Sie haben keinen gültigen Reisepass nur das Abschiebepapier. Sie können sich nicht anmelden und haben auch keine Adresse wo sie hingehen könnten. Sie mussten das Hotel in dem sie eine Nacht bleiben durften verlassen und lebten die letzten Tage auf der Straße. Mittlerweile ist ein Bruder nach Serbien geflogen. Ihnen droht Obdachlosigkeit. Weiterhin ist ihr Aufenthaltsstatus in Serbien ungeklärt. Ein Rechtsanwalt in Serbien meinte, dass sie ohne Papiere in Haft genommen werden können.

Die Hintergründe die zu dieser Abschiebung führten, müssen noch genauer geklärt werden. Der Verdacht, dass die Abschiebung durch die Ausländerbehörde Tuttlingen politisch gewollt und betrieben wurde drängt sich auf. Die Abschiebung hätte tatsächlich nicht stattfinden dürfen. Die Ausstellung eines grauen Passes durch die Ausländerbehörde ist längst überfällig. Damit hätte das ganze Leid, was jetzt den beiden zufügt wird, verhindert werden können. Die beiden bitten darum, dass sie baldmöglichst wieder einreisen dürfen, sie fühlen sich am Ende ihrer Kräfte. Sie rufen alle die helfen können dazu auf, ihnen zu helfen!

Anmerkungen Laut Polizeigesetz von Baden-Württemberg dürfen Abschiebungen im Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2019 nicht vor 4 Uhr stattfinden. Weiterhin ist es nicht erlaubt, sich beim Mieter der Wohnung die Schlüssel zu besorgen und unaufgefordert in die Wohnung einzudringen. Bei einer Abschiebung darf auch die Polizei nicht, gegen den Willen der Mieter oder Eigentümer, ohne einen gerichtlichen Beschluss in die Wohnung eindringen.

Übrigens, beide hatten einen Arbeitsplatz!

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