Werden Grundrechtseingriffe im Wege der Beleihung durch ein geplantes „Sicherheitsdienstleistungsgesetz“ an PRIVATE ermöglicht?
Mit dem neuen Gesetz erwarten die Sicherheitsfirmen einen Quantensprung, ein Näherrücken an die Polizei und Minimalbefugnisse für Grundrechtseingriffe.
Der Artikel wird regelmäßig ergänzt – siehe am Ende des Artikels – Stand 31.10.2022 | Geplant wird beim BMI ein Sicherheitsgewerbegesetz. | Im Juli 2020 wechselte die Zuständigkeit der Sicherheitswirtschaft vom Bundeswirtschafts- (BWMi) an das Bundesinnenministerium (BMI). Der Wechsel wurde bereit 2018 beschlossen und im Koalitionsvertrag zwischen der CDU,CSU und SPD festgehalten. Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) begrüßt den Wechsel zum BMI, da dort die bessere „Sicherheitsexpertise“ sei. Bundesweit gibt es 5.610 Betriebe im Wach- und Sicherheitsgewerbe. Insgesamt sind 177.248 sozialversichtungspflichtig beschäftigt. 36.728 sind geringfügig Beschäftigte. So eine Anfrage im Bundestag (S.4). Noch ist der Einsatz von Sicherheitsfirmen in Deutschland in der Gewerbeordnung § 34 a Abs. 5 GewO geregelt. Continue reading






