Datenschutz und EU-Migrations-Pakt

Der Europäische Datenschutzbeauftragte EDPS hat seine Position zum Migrations-Paket veröffentlicht.

EDPS Opinion engl. | Der Datenschutzbeauftragte verbirgt nur sehr oberflächlich, dass keines der vorgeschlagenen Elemente mit den Standards der Datenschutzgrundverordnung vereinbar ist und ist insbesondere sehr kritisch gegenüber Eurodac (und verweist dort vollumfänglich auf seine Kritik aus dem Jahr 2016/2017) und der Screening Regulation. Bei Letzterer bemängelt er insbesondere, dass die Methoden der Datenerhebung (Zwang?) nicht festgelegt sind, der Zweck der Datenerhebung unklar ist, kein Verfahren zur Änderung oder Ergänzung der Daten vorgesehen ist, keine Höchstfrist für die Speicherung der Daten (gemeint ist das Datenblatt mit den Ergebnissen des Screening) ersichtlich ist und Zugang, Aufsicht, Datensicherheit und Monitoring nicht geklärt sind. Es lohnt sich das zu lesen.

(Schnellübersetzung) | „Generell ist der EDSB der Auffassung, dass eine eingehende Folgenabschätzung zu den Grundrechten und zum Datenschutz durchgeführt werden sollte. Er ist ferner der Ansicht, dass in den Legislativvorschlägen die jeweiligen Zuständigkeiten der verschiedenen beteiligten Akteure für die Verarbeitung personenbezogener Daten klar zugewiesen werden sollten. Darüber hinaus ist der EDSB unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die meisten Vorschläge im Neuen Pakt zu Migration und Asyl auf den Vorschlägen zur Umgestaltung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ab 2016 aufbauen, der Auffassung, dass die Empfehlungen in seiner Stellungnahme 07/2016 zum ersten Reformpaket für das Gemeinsame Europäische Asylsystem, insbesondere diejenigen zu Eurodac, weiterhin uneingeschränkt gültig sind.“
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