„Mama, ich möchte nach Hause nach Titisee“, sagen die Kinder. Ein Spendenaufruf

Familie aus Gambia nach 9 Jahren Aufenthalt abgeschoben. Sieben Kinder betroffen.

14.11.2023 – Aktualisierung | Die Familie hat sich nach der Abschiebung zeitweise in Senegal aufgehalten und ist jetzt wieder in Gambia. Die eingegangenen Spenden wurde der Familie direkt überwiesen. Vielen Dank an alle, die gespendet haben. Dadurch konnte die Familie Essen kaufen. Weiterhin wurde uns mitgeteilt, dass die Familie in das Reintegration Programm der Caritas Gambia aufgenommen wurde und nun direkt vor Ort unterstützt wird.

Am 17. Oktober 2023 wurde aus Titisee eine Familie aus Gambia nach einem Aufenthalt von 9 Jahren mit einem Sammelabschiebecharter nach Banjul/Gambia abgeschoben. Betroffen davon waren auch sieben Kinder im Alter von 2 bis 8 Jahren, die alle in Deutschland geboren wurden. Die Kinder kennen Gambia nicht und wurden ohne Schutzimpfung in das afrikanische Land abgeschoben.

Die Mutter schreibt zu der Situation ihrer Kinder: „Die Wahrheit ist, dass die Situation, die ich in dieser ersten Woche erlebt habe, nachdem alles passiert ist, meine Tochter wurde von Mücken gestochen, ihr Körper ist voller Narben und Flecken, sie haben mich zurückgeschickt, ohne dass meine Kinder geimpft waren und meine Tochter litt vor 4 Jahren an einer sehr schweren Krankheit namens Meningitis, sie lag im Koma. Fast 1 Monat im Koma ohne aufwachen zu können, die Ärzte gaben mir keine Chance für meine Tochter zu kommen. Jetzt bringen sie es mir mit tausenden von Krankheiten, die es gibt, ohne sich um die Gesundheit meiner Kinder zu kümmern.“

Die Familie kam in Banjul/Gambia an und stand nach Mitteilung der Eltern ohne Bleibe und Essen vor dem Flughafen in Banjul. Eine Familie stellte ihnen für wenige Tage ein Zimmer zur Verfügung, das sie mittlerweile verlassen mussten. Mehr dazu berichtet Radio Dreyeckland.

Eine Klage gegen die Ablehnung eines Chancenaufenthaltsantrags ist nach RDL Informationen noch am Freiburger Verwaltungsgericht anhängig.

Da in Rückübernahmeabkommen bzw. bei Abschiebungen die soziale Situation und die Rechte der Betroffenen, auch von Minderjährigen, ausgeblendet werden, kommt es in den Herkunftsländern für die Betroffenen zu schwierigenen Überlebenssituationen. Verantwortlich dafür sind alle Behören, die die Abschiebung zu verantworten haben und für deren Vollzug zuständig sind. Tatsächlich entbindet ein rechtskräftiger Abschiebebeschluss nicht von der Verantwortung, die UN-Kinderrechtskonvention einzuhalten. In Artikel 3 „Wohl des Kindes“ ist festgehalten: „Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleich viel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“ Offensichtlich wurde das Wohl der Kinder bei sämtlichen Behördenentscheidungen nicht berücksichtigt.

Wir rufen zu Spenden für eine Starthilfe für die Familie und die Kinder auf.

Spenden sind möglich unter:

  • Aktion Bleiberecht Freiburg
  • Volksbank Breisgau Nord e.G.
  • BIC: GENODE61EMM
  • IBAN: DE75 6809 2000 0000 3615 26
  • Stichwort: Familie Gambia

oder

Spendenaufruf für Familie Mballow: https://gofund.me/772b399c

31.10.2023 – aktualisiert: Die Familie befindet sich aktuell im Senegal.