Eritreerin soll nach Äthiopien abgeschoben werden

Sammelabschiebung von Frankfurt

Frau mit 61 Jahren, lebt seit 9 Jahren hier, unter anderen davon betroffen

Dienstag früh kam es in der Geflüchtetenunterkunft „Blumenhaus“ im Werner-Eisenberg-Weg in Witzenhausen erneut zu einer Abschiebung. Die Abschiebung war unangekündigt und betrifft eine 61 jährige Frau, die seit neun Jahren in Deutschland und seit acht Jahren in Witzenhausen lebt. Zivilpolizisten haben Z. gegen ihren Willen und mit Gewalt zur Abschiebung gezwungen.

Die eritreische Identität der Betroffenen ist durch die Eritreische Botschaft bescheinigt,  dennoch soll sie noch heute Abend, Dienstag, mit weiteren Geflüchteten in einer  Sammelabschiebung von Frankfurt am Main nach Äthiopien, Addis Abeba, abgeschoben werden. Die letzte Sammelabschiebung wurde im Oktober 2020 durch Ethiopian-Airlines am Münchener Flughafen durchgeführt und von Frontex finanziert (Bundesregierung 2021).

In Äthiopien ist der Konflikt zwischen der äthiopischen Zentralregion und der Regierung der Tigray-Region zwischen Äthiopien und Eritrea im November 2020 eskaliert. Kriegerische Handlungen betreffen besonders stark die Zivilbevölkerung. Trotzdem verhandelt die Bundesregierung schon seit 2016 mit der Regierung Äthiopiens über Rückführungsmöglichkeiten für Geflüchtete.

Da der Betroffenen eine Ausstellung von äthiopischen Ausweispapieren seitens der äthiopischen Botschaft verweigert wurde unterliegt sie trotz Bescheinigung der eritreischen Staatsbürgerschaft dem Status der „Duldung mit ungeklärter Identität“. In diesem Status wird den Geflüchteten permanent das Arbeitsrecht in Deutschland verweigert. Die Anwält*in von Z. probiert über einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Kassel Akteneinsicht zu erlangen und Kontakt zu ihrer Mandant*in herzustellen. Das VG Kassel lehnt die Zuständigkeit ab und verweist auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Das BAMF schiebt gleichfalls die Verantwortung von sich und verweist auf den zu stellenden Eilantrag beim Verwaltungsgericht.

Diese bürokratisch konstruierte Pattsituation verhindert ein schnelles Eingreifen der Anwält*in und ist ein weiteres Zeugnis für den institutionellen Rassismus der deutschen Behörden. Behördliches Versagen auf mehreren Ebenen entscheidet in Witzenhausen wieder einmal über das Schicksal eines geflüchteten Menschen.

Die Betroffene fühlt sich in Witzenhausen wohl, hat sich vor Ort schon lange eingelebt und ein großes soziales Netzwerk aufgebaut. Während ihres mehrjährigen Aufenthaltes in Neu-Eichenberg war sie ein aktives Mitglied der Gemeinde. Dort hat sie ehrenamtlich in der Schulküche gekocht und das Café der Begegnung NEB mitgestaltet. Sie ist aktives Mitglied in der Katholischen Kirchengemeinde Witzenhausen. Seit langem ist sie Teil des Ak Asyl Witzenhausen, des Frauentreff und bei Women In Exile organisiert.

AK Asyl Witzenhausen
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