Menschenrechtsverletzungen in Lagern während der Corona-Pandemie

Wer medizinisch verantwortlich handeln will, muss sich für die Schließung aller Sammellager einsetzen.

„Mindestens 330.000 geflüchtete Menschen leben in Deutschland weiterhin in Lagern1, wobei wegen der Zuständigkeiten unterschiedlicher Verwaltungsebenen keine einheitliche  okumentation existiert (vgl. Piechura /Wagner 2020: 20, bisher unveröffentlicht). Geflüchtete Menschen sind in Deutschland häufig verpflichtet in  Aufnahmeeinrichtungen“ (§47 AsylG) und „Gemeinschaftsunterkünften“ (§53 AsylG) zu  ohnen. Die Kompetenz über die Unterbringung liegt bei den Bundesländern, daher unterscheiden sich die Namen für „Aufnahmeeinrichtung“ und „Gemeinschaftsunterkünfte“. 

Auch geflüchtete Menschen, die nicht mehr verpflichtet sind in Lagern zu wohnen, finden –  wegen fehlendem bezahlbarem Wohnraum und Rassismus auf dem Wohnungsmarkt –  regelmäßig keine regulären Wohnungen und müssen so weiter in Lagern leben.  Die Lager unterscheiden sich in Größe, Lage und Qualität der Ausstattung. Häufig verletzen sie Menschenrechte und geflüchtete Menschen werden auf verschiedene Arten entrechtet (vgl.  u.a. Pieper, 2008: 358,359). Das deutsche Institut für Menschenrechte wies mehrfach auf die problematische Situation in Lagern für geflüchtete Menschen hin (vgl. Cremer, 2014  und DIMR, 2017: 47ff) Der UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) zeigte sich 2019 besorgt über die Situation in Anker-Zentren.

Die Corona-Pandemie verstärkt die Problematik der Lager, da dort viele der Vorgaben zum Schutz vor einer Corona-Infektion nicht einhaltbar sind und menschenrechtliche  Problematiken von Lagern verstärkt werden. Viele Organisationen fordern daher seit Beginn  der Corona-Pandemie in Deutschland die Lager zu schließen (vgl. u.a. Women in Exile, 2020,  we’ll Come United, Landesflüchtlingsräten und bundesweite Medibüros/Medinetze, 2020, Zusammenleben Willkommen, 2020).“ Mehr dazu hier.