Geplant: Landesweite Demonstration gegen eine ausgrenzende Verwaltung von Geflüchteten und diskriminierende Sammellagerpolitik in Karlsruhe

Einladung zu einem ersten Treffen zur Vorbereitung einer landesweiten Demonstration

am 29. September 2018 (Termin offen!) Karlsruhe | Wir hoffen es sind viele dabei! | Wer nicht kommen kann und unterstützen möchte, bitte Bescheid geben! DANKE! | Sonntag den 6. Mai 2018, 13–16 Uhr, Roter Stern, Gewerbehof, Steinstraße 23, 2. OG. Karlsruhe

Gegen eine ausgrenzende Verwaltung von Geflüchteten und diskriminierende Sammellagerpolitik(Arbeitstitel) 38 Jahre Sammellagerpolitik in Baden-Württemberg | Vor 35 Jahren erklärt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Sammellager für „verfassungsrechtlich unbedenklich“. | Vor 25 Jahren wurde das Grundrecht auf Asyl verändert | Das Asylrecht ist eines der wichtigsten Rechte überhaupt. Es gilt daher, das Asylrecht zu stärken!

Liebe Leute,

am ‚Tag des Flüchtlings‘ (29. September 2018) möchten wir Gegen eine ausgrenzende Verwaltung von Geflüchteten und die diskriminierende Sammellagerpolitik‘ (Arbeitstitel) in Baden-Württemberg demonstrieren. Wir haben uns deshalb für KA entschieden, weil das Regierungspräsidium Karlsruhe bei der Etablierung und Weiterentwicklung von Sammellagern, als Verwaltungseinheit des Landes bis heute entscheidend eingebunden ist. Auch eine Verwaltung hat eine demokratische Verantwortung. Vor 38 Jahren, am 15. September 1980, begann das Land Baden-Württemberg seine ‚abschreckende Sammellagerpolitik‘ (Ministerpräsident Lothar Späth).

So wurden unter der Regie des Regierungspräsidiums Karlsruhe in den 80er Jahren verschiedene ‚Modelle‘ von Sammellagern entwickelt, die in den 90er Jahren teilweise bundesweit eingeführt wurden. In Karlsruhe gab es die erste Zentrale Anlaufstelle (ZASt) mit einer Außenstelle des Bundesamtes. Am 1. Juli 1992 wurden sie bundesweit eingeführt. Das ‚Karlsruher Modell‘ wurde entwickelt, das u.a. ein Ausschluss von Beratung zum Ziel hatte.

Seit dem 1. Januar 1989 ist eine Asylantragstellung in Baden-Württemberg nur in der ZASt (heute LEA) Karlsruhe erlaubt. Zuvor war dies bei allen Ausländerbehörden möglich. Auch die ‚Bezirksstelle für Asyl‘ (1993 – 2002), in denen Geflüchtete vorsortiert wurden und das Asylverfahren nicht länger als sechs Wochen dauern sollten, trägt die Handschrift des Regierungspräsidiums. Die ‚Bezirksstelle für Asyl‘ ist Vorbild für die heutigen AnkER-Zentren.

Weiterhin war das Regierungspräsidium in das Registrierzentrum involviert, das als bundesweites Pilotprojekt 2015 in Heidelberg für die Funktion der heutigen Erstaufnahmeeinrichtungen getestet wurde. Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist die zentrale Ausländerbehörde von Baden-Württemberg und seit dem 2. Dezember 2008 zentrale Abschiebebehörde. Als zentrale Ausländerbehörde nimmt das RP eine Fülle von Aufgaben wahr.

Die Politik der Landesregierungen und der Verwaltungen haben entscheidend zum Abbau der Flüchtlingsrechte beigetragen. Mit Begriffen wie „Asylanten, Scheinasylanten, Wirtschaftsflüchtlinge etc.“ wurden die Schutzsuchenden diffamiert. So wurde im öffentlichen Diskurs ein negativer Bezug zum Grundrecht auf Asyl hergestellt. Das Recht auf Asyl ist eines der wichtigsten Rechte überhaupt. Vor 70 Jahren wurde das Asylrecht bewusst in die Verfassung aufgenommen. Ein Grundrecht, das nicht nach Herkunft, Hautfarbe, Staatsangehörigkeit, sozialen Status etc. fragt. Ein Recht, das die Tür zu anderen Rechten öffnet und menschenrechtliche Ansprüche der Geflüchteten garantieren muss. Die Etablierung eines transnationalen Asylrechts kann ein radikaler Beitrag für eine andere bessere Welt sein. Die Forderungen und der Druck nach mehr globaler sozialer, wirtschaftlicher und politischer Gerechtigkeit, würden dadurch gestärkt. Es gilt daher das Asylrecht zu stärken und nicht zu beseitigen!

Kommt zu dem Vorbereitungstreffen nach Karlsruhe. Bringt eure Ideen mit!

Lasst uns zusammen eine große Aktion in Karlsruhe durchführen.

Verbreitet bitte die EINLADUNG! Stärken wir das Antirassistische Netzwerk Baden-Württemberg.

Wir planen die Herausgabe eines Flyers, Sticker und Plakate und wollen eine Zeitung zum Thema herausgeben.

info@stop-deportation.de

Antirassistisches Netzwerk Baden-Württemberg