Trotz Zusage des Petitionsauschusses schiebt die Ausländerbehörde im Münsterland eine Roma-Familie ab

Warum sind unsere Stimmen und die unserer Mitstreiter*innen so dröhnend leise geworden…

Heute morgen um 5 Uhr wurde Familie B. – Eltern und 4 minderj. Kinder im Alter von 10-15 Jahren, die beiden jüngeren in Deutschland geboren, alle Schüler*innen – in einem Wohnheim in Drensteinfurt (Kreis Warendorf, Münsterland) aus ihren Betten gerissen und mitgeteilt, dass sie sofort zur Abschiebung gebracht würden. Trotz Protesten – wegen einer Petition im Landtag Düsseldorf und mit verlängerten Duldungen galt das Abkommen, dass bis zur Verhandlung und Entscheidung von der Ausländerbehörde zugewartet wird, d.h. dass nichts in Richtung Abschiebung unternommen wird! – wurden der Familie die Handys weggenommen, dass sie nicht mal anrufen konnten, und sie wurden nach Düsseldorf zum Flughafen gebracht. Vom dortigen BGS war heute nachmittag zu erfahren, dass tatsächlich heute um 13 Uhr ein Charterflug nach Prishtina ging! Davon war vorher keine Meldung über entsprechende mir zugängliche Listen gegangen!

Die Eltern B. waren in Deutschland aufgewachsen, aber bekamen keine Bleibechance und mussten 1999-2000 mit ihren Eltern nach Kosovo  ausreisen. Dort erlebten sie unmittelbar Pogrome gegen Roma: Frau B., deren Vater im Bürgerkrieg der 90erJahre getötet wurde, musste nun mit ansehen, wie ihre Großmutter in ihrem Häuschen verbrannte, das im März 2000 von Albanern angezündet worden war. Sie erkrankte schwer an posttraumatischen Belastungsstörungen, die im Kosovo jedoch nicht behandelbar waren. Mit ihrem Mann und 3 kleinen Kindern gelang ihr 2005 erneut die Flucht nach Deutschland. In Ahlen wurden noch 2 weitere Kinder geboren. Die ABH Kreis Warendorf machte jedoch alle Versuche zunichte, sich hier eine gesicherte Existenz aufzubauen, sie drohte wieder mit Abschiebung bzw. drängte zur „freiwilligen“ Ausreise. Die Familie entzog sich durch Weiterflucht nach Belgien, musste aber bald wieder nach Deutschland zurückkehren und hier dann 2016 erneut Asyl beantragen. Nach der Ablehnung aller Anträge beim bamf wurde im Juli 2017 eine Petition beim Landtag in Düsseldorf eingereicht. Die Eltern hatten nach vielen Mühen die Zusage auf eine Erwerbstätigkeit erhalten, die Kinder hatten erfolgreiche Schulzeugnisse vorzuweisen. Während der Sommerferien 2017 und während eines Verwandtenbesuchs jedoch räumte das Sozialamt die Wohnung der 7-köpfigen Familie und brachte sie danach in einem Flüchtlingsheim in 2 getrennten Räumen unter, in dem nur junge Männer leben.  Frau B. und ihre Kinder fühlten sich dort bedroht, sie hatten Angst, erlitten Hautausschläge und Schlafstörungen, Frau B.s Symptome ihrer Krankheit verschlimmerten sich rapide.

Im Januar sollte voraussichtlich ein Erörterungstermin beim Petitionsausschuss mit der Familie und der Ausländerbehörde stattfinden, so wurde der Petentin vom Petitionsausschuss mitgeteilt. Dazu sollten alle aktuellen Nachweise für die Integrationsbereitschaft der Familie und auch für die Krankheit der Frau vorgelegt werden. Die Eltern hatten zuletzt in einer Fleischfabrik eine Woche  „auf Probe“ gearbeitet, aber ohne einen cent Lohn, ohne Schutzkleidung, unter Lärm und Gestank und Hetze am Band und nur mit der Aussicht auf einen Mindestlohn. Sie hatten das abgelehnt, aber waren fast täglich auf der Suche nach einer besonders für Frau B. angemessenen Tätigkeit, z.B. als Reinigungskraft in öffentlichen Gebäuden. Weil der Aufenthalt auf den Kreis Warendorf beschränkt war, konnten sie weder Arbeit in Münster noch in anderen Städten wie Osnabrück finden, während in ihrem Landkreis kaum Erwerbschancen bestehen. Die 15-jährige Tochter war trotz ihrer wechselvollen Geschichte mit Fluchten und Abschiebungsängsten besonders gut in der Schule, auch alle anderen waren beliebte, regelmäßig anwesende und zuverlässige Schüler*innen, sie sprechen nur deutsch und etwas romanes, kein albanisch.

Nach der heutigen Abschiebung werden die Kinder im Herkunftsort ihrer Eltern, in Gjakova, keine Chancen auf eine weitere Beschulung und keine auf eine menschenwürdige Zukunft haben. Im Gegenteil, im dortigen Romaviertel leben auch keine Verwandten mehr, es gibt keine Unterkunft für sie, keine Arbeit, keine Sozialleistungen (weil die Kinder schon älter sind), keine adäquate Krankenbehandlung. Die wenigen Roma, die nicht geflüchtet oder bereits wieder zurück deportiert wurden, leben dort unter unbeschreiblich elenden Zuständen, sie werden von der albanischen Mehrheitsgesellschaft stark ausgegrenzt, bedroht, beschimpft, misshandelt. Trotz einer unendlichen Vielzahl von Beweisen über den Fakt der Diskriminierung von Roma im Kosovo wie in den Nachbarländern gilt Kosovo als „sicheres Herkunftsland“. Das Herkunftsland der Eltern wie der Kinder ist jedoch nicht „Kosovo“ (das gibt es sowieso erst seit 2008), die Kinder kennen es gar nicht, ihr einziges Herkunftsland und ihre einzige Zukunft ist Deutschland!

Warum sind unsere Stimmen und die unserer Mitstreiter*innen so dröhnend leise geworden, was das Thema Abschiebungen von Roma in die Balkanländer betrifft? Alle protestieren nur noch ausschließlich gegen die Abschiebungen einiger weniger Afghanen (natürlich muss dagegen protestiert werden) – während die zeitgleich vielhundertfach höheren Abschiebungszahlen von Roma (besonders NRW ist mit seiner derzeit massenhaften Deportation von Roma führend, noch vor Bayern!) niemand mehr hinterm Ofen hervorlocken? Und das, obwohl die Roma keinen Staat, keine „Heimat“ und kein „Herkunftsland“ haben und schon gar nicht eins, wo sie nicht verfolgt würden? Und das, obwohl ihre Vorfahren von unseren Vorfahren in den KZ’s und Arbeitslagern ermordet wurden, was bis heute an den Nachfahren weder „entschädigt“ noch „wiedergutgemacht“ wurde?

Das mindeste muss ja wohl sein, dass allen hier lebenden Roma ein garantiertes Aufenthalts- und Bleiberecht jenseits von Asylverfahren zusteht und ihnen daher grundsätzlich erteilt werden muss! Wann werden wir (wir Deutschen haben hier unsere besondere Verantwortung!) endlich gemeinsam und mit ganz vielen für dieses Recht aufstehen??

Die Abschiebung der Familie B. muss als rechtswidrig gelten, denn das „Stillhalteabkommen“ wurde von der ABH gebrochen. Wir möchten den Petitionsausschuss bitten zu prüfen, auf welchem Weg mit den Chefs der ABH verhandelt werden kann, dass ein ggf. positives Votum des Petitionsausschusses der Familie ein Rückkehrrecht einräumen muss! Der älteste Sohn (17) war zu seinem Glück heute morgen nicht anzutreffen und blieb daher von der Abschiebung verschont.

Mit traurig-wütenden Grüßen

 

Eva Weber
Forschungsgesellschaft Flucht & Migration e.V.
Gneisenaustr. 2 a
10961 Berlin  –  Nebenstelle in Dortmund