Zwangsunterbringung an einem Ort

Nun auch in Hessen, Wohnsitzauflage für Geflüchtete

Frankfurter Rundschau – online | „Wer nicht in der zugewiesenen Stadt oder dem zugewiesenen Landkreis lebt, bekommt dann keine Sozialleistungen mehr. „Die freie Wohnortwahl birgt die Gefahr eines Ungleichgewichts, insbesondere zu Ungunsten der Ballungsräume“, sagte Beuth. „Zudem wird dadurch verhindert, dass Wohnraum, Sprachkurse, Integrationsmöglichkeiten in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie weitere Integrationsangebote vor allem im ländlichen Raum ungenutzt bleiben und beispielsweise soziale Brennpunkte entstehen.“