Arbeitshilfe: »Aufnahme aus dem Ausland« beim Familiennachzug

Anwendung des §22 Satz 1 AufenthG beim Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

  • 1. Einleitung und Problemstellung
  • 2. Voraussetzungen für die Aufnahme aus dem Ausland gemäß § 22 Satz 1 AufenthG
  • 3. Unzulässigkeit der Einschränkung auf »außergewöhnliche Einzelfälle«
  • 4. Antragstellung und Verfahrensablauf
  • 5. Erste Praxiserfahrungen Hinweis: Eine gekürzte Fassung dieser Arbeitshilfe wurde vorab als Beitrag im Asylmagazin 6/2017 veröffentlicht. Stand: Juni 2017
  • Arbeitshilfe pdf
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