Am Mittwoch entscheidet der EuGH über Grenzöffnung von 2015

„Wenn Europa Glück hat, legen die Richter in Europa den Grundstein für eine solidarische Flüchtlingspolitik.“

Süddeutsche Zeitung: „Nach Meinung von Eleanor Sharpston liegt Seehofer juristisch falsch, sein Gutachter, der frühere Verfassungsrichter di Fabio, auch. Die Britin ist nun nicht irgendwer, sie ist nicht irgendeine Juristin, sie ist die zuständige europäische Generalanwältin. Die Aufnahme der Flüchtlinge im Spätsommer war, so ihr Plädoyer, eindeutig rechtens. In ihrem Schlussantrag vom 8. Juni 2017 spricht sie von ganz außergewöhnlichen Umständen, von der größten Massenbewegung von Personen in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg; sie spricht davon, dass der Gerichtshof in einer „noch nie dagewesenen, durch die Flüchtlingskrise entstandenen Sachlage“ eine angepasste rechtliche Lösung zu finden habe. Und diese Lösung sieht für die Generalanwältin so aus, dass eine sture Anwendung der sogenannten Dublin-III-Verordnung nicht infrage kommen könne. Die EU-Staaten, so die Generalanwältin im Ergebnis, blieben souverän darin, bei außergewöhnlichen Umständen Flüchtlinge abweichend von „Dublin“ einreisen zu lassen.