Berlin schafft Bleiberechtsregelung für Opfer von Hasskriminalität

Opfer rechter Gewalt stärker geschützt

Pressemitteilung vom 13.06.2017 | „Innensenator Andreas Geisel hat die Berliner Ausländerbehörde angewiesen, das Aufenthaltsrechts so anzuwenden, dass Opfer rechter Gewalt stärker geschützt werden. Dies teilte Geisel am Rande der Innenministerkonferenz in Dresden mit. Vollziehbar ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer und ihren nahen Familienangehörigen, die erheblicher – insbesondere rechtsmotivierter – Hasskriminalität ausgesetzt waren, sollen daher im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten eine Bleibeperspektive in Deutschland erhalten. Die Regelung gilt ab sofort.“