Arbeit und Ausbildung schützt nicht immer vor einer Abschiebung

Interessen zwischen Nationalismus und ökonomischer Verwertung

Ob in Arbeit oder Ausbildung immer wieder werden Geflüchtete abgeschoben. Arbeit schützt generell nicht vor Abschiebung, solange eine Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt wurde. Offensichtlich schütz auch eine Ausbildung oder ein möglicher Ausbildungsvertrag nicht vor einer Abschiebung, da sich Behörden selbst an beschlossene Vereinbarungen, wie die ‚3+2-Regelung‘ nicht halten. Andere wiederum lehnen Härtefallanträge, eine letzte Möglichkeit um einen Aufenthaltstitel über einen Arbeitsplatz zu bekommen, grundsätzlich ab, mit dem Ziel soviel wie möglich Menschen abzuschieben.