Europäischer Gerichtshof folgt nicht dem Antrag des Generalanwalts:

 Ein trauriger Tag für den Flüchtlingsschutz – ein Feiertag für die Festungsbauer und die Schlepperindustrie

PRO ASYL e.V. | „Der Europäische Gerichtshof ist dem Antrag von Generalanwalt Paolo Mengozzi nicht gefolgt: EU-Staaten seien nach dem Unionsrecht nicht verpflichtet, humanitäre Visa für Schutzsuchende auszustellen. Es stehe ihnen weiterhin frei, dies auf Grundlage ihres nationalen Rechts zu tun. »Das heutige Urteil ist ein trauriger Tag für den Flüchtlingsschutz und ein Feiertag für die Festungsbauer und die Schlepperindustrie«, so Karl Kopp, Europareferent von PRO ASYL.“ Mehr dazu hier.

EuGH lehnt Pflicht für humanitäre Visa für Flüchtlinge ab – telepolis vom 7. März 2017  |  Visawie