Anspruch auf Erteilung einer Duldung zum Zwecke der Ausbildung

Bundesländer teilen die restriktive Auslegung von Bayern und des Bundesinnenministerium nicht

Arbeitshilfe_Ausbildungsduldung_Stand_01.02.2017  | Am 06. August 2016 ist das Integrationsgesetz in Kraft getreten, mit welchem erstmals ausdrücklich der  Anspruch auf Erteilung einer Duldung zum Zwecke der Ausbildung ins Aufenthaltsgesetz aufgenommen wurde. Die vorliegende Arbeitshilfe soll dieser Regelung größtmögliche Wirksamkeit verleihen und macht deutlich, dass Rechtsprechung und viele Bundesländer die restriktive Auslegung dieser Vorschrift durch Bayern und das Bundesministerium des Innern nicht teilen. Autorin der Arbeitshilfe ist Kirsten Eichler, Mitarbeiterin der GGUA Flüchtlingshilfe aus Münster. Die Arbeitshilfe gibt den Stand am 01.02.2017 wieder, eine Aktualisierung ist vorgesehen.