Wohnsitzauflagen widersprechen der Genfer Flüchtlingskonvention

Schwerer Eingriff in die Freiheitsrechte der Person durch die GRÜNE-CDU-Regierung

Aktion Bleiberecht Freiburg hat bereits am 2. August 2016 über eine mögliche „Wohnsitzauflage“ für anerkannte Flüchtlinge in Baden-Württemberg berichtet. Nun wird Baden-Württemberg nach Bayern diese Kann-Bestimmung im Integrationsgesetz gegen Geflüchtete durchsetzen. Darüber wurden die Ausländerbehörden am Montag den 5. September 2016 durch den Innenminister informiert. Das ist ein weiterer schwerer Eingriff in die Freiheit der Person. Anerkannte Flüchtlinge werden dazu verpflichtet, sich an Wohnorten niederzulassen, zu denen Behörden sie zugewiesen haben (§ 12a Aufenthaltsgesetz). Wohnsitzauflagen stehen im Widerspruch zum Recht auf Freizügigkeit, das Flüchtlingen nach Art. 26 der Genfer Flüchtlingskonvention zusteht. Auch der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 01.03.2016 über Wohnsitzauflagen für subsidiär Schutzberechtigte entschieden. Entgegen der öffentlichen Wahrnehmung, Wohnsitzauflagen seien zulässig, hat der EuGH hohe Hürden gesetzt, die die Bundesregierung mit diesem Gesetz nicht erfüllt, wie PRO ASYL bereits dargelegt hat.