In Marokko, Algerien und Tunesien zieht eine kritische politische Betätigung Verfolgung nach sich

Schriftliche Stellungnahme des Deutschen Institut für Menschenrechte zum Gesetzentwurf der Bundesregierung

Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten.“ BT-Drucksache 18/8039

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es ist gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert (A-Statuts). Zu seinenm Aufgaben gehören Politikberatung, Mneschenrechtsbildung, angewandte Forschung zu menschenrechtlichen Themen sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen.Mit der vorliegenden Stellungnahme konzentriert sich das Institut auf einige wesentliche Aspekte in der Kommentierung des Gesetzentwurf. Stellungnahme