Gesetzentwurf zu „sicheren Herkunftsstaaten“: Abschiebungen dürfen nicht zur Normalität werden

Rat für Migration

Gesetzentwurf zu „sicheren Herkunftsstaaten“: Abschiebungen dürfen nicht zur Normalität werden
Pressemitteilung vom 13. Mai 2016 | „Der Bundestag will heute darüber entscheiden, ob Algerien, Marokko und Tunesien in die Liste der „sicheren Herkunftsstaaten“ aufgenommen werden sollen. Der Rat für Migration kritisiert die geplante Reform: „Mit dem Label ‚sicherer  Herkunftsstaat’ wird Geflüchteten aus dem Maghreb pauschal abgesprochen, legitime Gründe für die Flucht zu haben. Dabei weisen mehrere Expertisen darauf hin, dass Minderheiten vor Ort massiven Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt und demokratische Rechte zum Teil nicht  ausreichend gewährleistet sind“, erklärt der Soziologe Prof. Dr. Albert Scherr.“  Pressemitteilung