Ankunftsausweis, Registrierzentrum und Asyl-Modellverfahren.

Landesweite Demonstration am 1. Oktober 2016 in Heidelberg

Stand: 08.05.2016 – Vorliegendes Papier wird laufend aktualisiert, ergänzt und verändert. Voraussichtlich wird daraus eine Broschüre (Quellenheft) erstellt! Quellenmaterial zum Ankunftsausweis und Registrierzentrum

Zum 1. Oktober 2016 wird eine landesweite Demonstration in Heidelberg organisiert. Zwei Wochen davor soll eine zentrale landesweite Veranstaltung ebenfalls in Heidelberg stattfinden. Dazu folgende Gründe: Hintergrund der Demonstration ist die Einführung des Ankunftsausweises, das Registrierzentrum und das Modellasylverfahren in Heidelberg. Neben Zirndorf, Berlin und Bielefeld läuft seit einigen Monaten in Heidelberg der funktionale Praxistest.

Standort Heidelberg

  • Das Registrierzentrum in Heidelberg ist nicht auf Dauer geplant. Zunächst soll es zum 1. Mai 2017 in Heidelberg bleiben. Das Registrierzentrum ist neben anderen Funktionen, ein Zentrum zur Erprobung des Ankunftsausweises. Seit dem 18. April 2016 werden bei der Landeserstaufnahmestelle in Karlsruhe, ebenfalls Ankunftsausweise ausgegeben. Mit der Asylantragstellung und damit dem Beginn des Asylverfahrens, wird der Ankunftsausweis eingezogen und die Betroffenen bekommen eine Aufenthaltsgestattung.
  • „Derzeit fungiert die Einrichtung als reine Drehscheibe. Die Aufenthaltsdauer in PHV soll sich auf wenige Tage, im längsten Fall zwei Wochen, beschränken. Flüchtlinge mit einer hohen Bleibewahrscheinlichkeit werden von PHV an die Kommunen weiter geleitet. Flüchtlinge mit einer geringen Bleibewahrscheinlichkeit werden in eine der bisherigen Erstaufnahmestellen des Landes verlegt.“ PHV = Patrick Henry Village
  • Das Registrierzentrum ist Teil eines „Asylsystem“ in dem sogenannte FALSCHE von RICHTIGEN Geflüchteten aussortiert werden. Die politischen Beschlüsse der Asylpakete I + II, die massive Einschränkungen der Flüchtlingsrechte bewirken, werden in Heidelberg gegen die Betroffenen durchgesetzt.

Position des CDU-Parteitages in Karlsruhe

  • „Mit der Einführung eines Ankunftsausweises und einer Flüchtlingsdatenbank schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass die Aufnahme und Verteilung von Flüchtlingen künftig wesentlich schneller und wirksamer erfolgen kann. Dazu gehört, dass wir die Registrierung zur Voraussetzung zur Stellung eines Asylantrages und zur Gewährung von Leistungen machen.“ CDU-Parteitag 15. Dezember 2015 in Karlsruhe.

Ankunftsausweis

  • Mit dem Ankunftsausweis werden Geflüchtete „registriert“ und umfangreiche, auch nicht asylrelevante Daten, erfasst. Die Informationen werden zentral im Ausländerzentralregister (AZR) gespeichert, worauf unzählige Behörden, die Polizei, Gerichte bis hin zum Geheimdienst Zugriff haben. Das „integrierte Identitätsmanagement“ soll „sukzessive in die Fläche ausgerollt werden“, schreibt der IT-Planungsrat. In einem weiteren Schritt werden zahlreiche Behörden an das „Kerndatensystem“ angebunden. Zur Umsetzung der „Digitalisierung des Asylverfahrens“ wurde das Datenaustauschverbesserungsgesetz beschlossen. Es ist am 05.02.2016 in Kraft getreten und regelt u. a. die Kerndaten und Zugriffsrechte der betroffenen Behörden sowie den Ankunftsnachweis. Der Datenschutz ist fragwürdig! Mit der Erfassung der Daten können Bewegungsprofile der Betroffenen erstellt werden.

Ausländerzentralregister und Ankunftsausweis

  • Ein vergleichbares AZR wie es in Deutschland existiert, gibt es nur noch in Luxemburg und der Schweiz. „Im Ausländerzentralregister (AZR) werden die personenbezogenen, aufenthaltsrechtlichen und statusbezogenen Daten aller Ausländer erfasst, auf das nicht nur Polizeien, Nachrichtendienste und Ausländerbehörden, sondern auch Gerichte, Staatsanwaltschaften und andere öffentliche Stellen wie Arbeits- und Sozialverwaltung Zugriff haben.“ „Die sich ständig wiederholende, harmlos klingende und Menschenleben verobjektivierende politische Rede von der „Migrationssteuerung“ und „Migrationskontrolle“ geht in der Realität mit einem hohen Maß an legalem Zwang, legalen Eingriffen in die persönliche Freiheit der Immigrant/inn/en und legaler Gewalt einher: bei den Deportationen, Überstellungen und polizeilichen Kontrollen, in den Lagern und Abschiebegefängnissen. Die mit der Verwaltung der Immigrant/inn/en beschäftigten Behörden setzen jeden Tag diskriminierende, ausschließende Sondergesetze um.“ BUKO 2008 Dirk Vogelsang. Der generalverdächtige „Ausländer“ oder der Begriff des „Ausländers“ als kriminalpolitische Kategorie in der öffentlichen Debatte diffamieren und machen solche, auch der Überwachung dienenden Identitätspapiere, wie einen Ankunftsausweis erst möglich.

Wenig Kritik von der Politik am Ankunftsausweis

  • U. Jelpke fordert, dass entgegen der angestrebten Praxis die Daten im AZR begrenzt werden müssen. „Wünschenswert wäre eine deutlichere Begrenzung der im Ausländerzentralregister zu speichernden Daten auf Angaben zur Identität, mitreisenden Familienangehörigen und aufenthaltsrechtlichem Status. Auch der Zugriff von Behörden auf diese Daten ist auf das Nötigste zu beschränken. Einen Zugriff der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter halte ich für entbehrlich – wie gut Integrationsmaßnahmen auf die Fähigkeiten der Flüchtlinge abgestimmt werden, ist eine Frage guten Verwaltungshandelns in den Kommunen. Datenberge mit umfassenden Zugriffsbefugnissen sind der falsche Weg und bieten die Gefahr von Missbrauch. Gleiches gilt für den Zugriff der Geheimdienste. Diese sollen nach dem Gesetzentwurf demnächst die Daten aller Asylsuchenden frei Haus geliefert bekommen und für eigene Zwecke verwenden. Das ist Pauschalverdacht in Gesetzesform gegossen.“ Quelle

Eingangskontrollen mit dem Ankunftsausweis

  • Hinzu kommt, dass der Ankunftsausweis bei der Eingangskontrolle der Erstaufnahmeeinrichten eingesetzt wird. Der auf dem Ankunftsausweis befindliche QR-Code gibt dem Wachpersonal die Möglichkeit in die Hand, jedes Verlassen und Kommen automatisch zu scannen. Die Humanistische Union (HU) kritisiert zurecht, dass „die Erfassung und Speicherung von Daten zur Zugangskontrolle ein Eingriff in die Rechtsposition von Flüchtlingen ist, der als staatlicher Eingriff – wie auch bei deutschen Staatsbürgern – einer Rechtsgrundlage bedarf.“ „Das Wissen, wer sich zu welchem Zeitpunkt in der Erstaufnahmeeinrichtung aufhält, wie oft und zu welchen Uhrzeiten einzelne Personen die EA betreten und verlassen, in welchem Rhythmus sie an- und abwesend sind und ob sie die Nacht in der EA verbracht haben, ist eine nicht hinnehmbare und auch gar nicht erforderliche Beschneidung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und ein weiterer Schritt auf dem Weg zum „gläsernen Bürger“ schreibt die HU am 18.02.2016 an das Regierungspräsidium Karlsruhe.

Registrierung als Vorverfahren vor dem Asylverfahren

  • Mit dem Ankunftsausweis und der Extra-Registrierung wurde ein vorgeschaltetes Verfahren vor dem Asylverfahren geschaffen. Der Ankunftsausweis nach §63Asylgesetz kann bis zu sechs Monate ausgestellt und um weitere drei Monate verlängert werden. Rechtlich sind viele Fragen (Arbeit, Anspruch auf Sozialleistungen, Gesundheitsversorgung, Aufenthalt etc.) mit dem Ankunftsausweis noch ungeklärt. Die Geflüchteten leben in einer sogenannten Registrierzeit ohne Asylantrag. Hinsichtlich dem Aufwand der mit dem Ankunftsausweis betrieben wird, drängt sich die Frage auf, warum die Geflüchteten nicht gleich einen Asylantrag stellen können. Wie bereits erwähnt wurde, dient der Ausweis mehr dem Staat zur Überwachung, Kontrolle und dem „Industriestandort Deutschland“, als den Rechten von Geflüchteten.

Ankunftsausweis und neues Integrationsgesetz

  • Der Ankunftsausweise muss auch in Verbindung mit dem vorgelegten Entwurf für ein Integrationsgesetz gesehen werden. Danach soll auch für Geflüchtete die einen Bleiberechtsstatus haben, eine Wohnsitzauflage auferlegt werden.
  • Dazu die Eckpunkte zur Wohnsitzzuweisung der Bundesregierung: „Aufgrund dringenden Bedarfs der Länder ist zur Sicherstellung der Integration und zur Vermeidung von sozialen Brennpunkten eine gleichmäßigere Verteilung von Schutzberechtigten erforderlich. Eine Verletzung der Wohnsitzzuweisung führt für die Betroffenen zu spürbaren Konsequenzen. Über die konkrete Ausgestaltung der Wohnsitzzuweisung bei der landesinternen Verteilung wird in der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer am 22. April 2016 Einvernehmen erzielt. Hierzu legen die betroffenen Fachminister einen abgestimmten Vorschlag vor.“ http://docs.dpaq.de/10653-eckpunkte_integrationsgesetz.pdf
  • „Die Regierungskoalition vereinbarte auch, die Bedeutung des Flüchtlingsausweises zu stärken. Er soll in Zukunft Voraussetzung für den Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Integrationsleistungen sein. Die Koalition hat sich auch darauf geeinigt, Ankommende in Deutschland gleichmäßiger zu verteilen.“ Bundesregierung 14.04.2016
  • „Der Bund schafft eine gesetzliche Grundlage für eine Wohnsitzauflage mit der die räumliche Steuerung der anerkannten Asylbegehrenden, die sich in Abhängigkeit von sozialen Transferleistungen befinden, besser vollzogen werden kann.“ positioniert sich die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik am 25. April 2016.
  • „Neben der Chance, die deutsche Sprache zu lernen, müssen Flüchtlinge ihren Qualifikationen entsprechende Einstiegsmöglichkeiten in den deutschen Arbeitsmarkt erhalten. Bereits mit der Flüchtlingsaufnahme und Registrierung sollte eine Erfassung der Qualifikationen und Ausbildung erfolgen, auf deren Grundlage Flüchtlinge mit Bleibeperspektive bereits frühzeitig beraten werden können. Mögliche Ansatzpunkte einer erweiterten aktiven Arbeitsmarktpolitik liegen in einer aufsuchenden Beratung in den Unterkünften durch z.B. Beschäftigungspiloten, eine auf Flüchtlinge ausgerichtete Beratungsinfrastruktur, in denen Jobcenter, Agenturen für Arbeit mit Ausländerbehörden und Jugendämtern zusammenarbeiten.“
  • Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik am 25. April 2016.

Ankunftsausweis und eingeschränkte Freizügigkeit für anerkannte Geflüchtete

  • Frank-J. Weise, Leiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und der Bundesagentur für Arbeit, der am 09.12.2015 mit anderen zusammen den Ankunftsausweis vorgestellt hat, meinte am 18. April 2016 in den Epoch Times:
  • „Die Beschleunigung der Asylverfahren durch die neuen Ankunftszentren, die Videodolmetscher, den elektronischen Datenaustausch mit den Gerichten oder ein Terminbuchungssystem habe man auch den Beratern zu verdanken. Wer jetzt die Kosten kritisiere, müsse sich fragen lassen, wer denn für die Versäumnisse der Vergangenheit bezahle. Etwa dafür, dass es lange kein IT-System gab, das bundesweite Transparenz erlaubte. Auch die Wohnsitzauflage, die die Regierungskoalition vergangene Woche in ihren Eckpunkten für ein Integrationsgesetz beschlossen habe, wäre ohne das BAMF gar nicht denkbar: „Denn erst der neue Ankunftsausweis, den wir in den letzten Monaten entwickelt haben, macht diese Steuerung jetzt möglich.“ Als oberster Flüchtlingsmanager der Republik sieht sich der BAMF-Chef nicht. Das seien Kanzleramtschef Peter Altmaier oder Innenminister Thomas de Maizière. „Klar ist aber auch: Die Reform beim BAMF ist mit meinem Namen verbunden“, sagte Weise.
  • Gegenüber den Finanznachrichten sagte Weise dass die „von den Spitzen der schwarz-roten Koalition beschlossen Wohnsitzauflage auch für anerkannte Flüchtlinge“ fallen sollte, „sobald Arbeit in Reichweite kommt.“ „Dass die Politik die Debatte über die Wohnsitzauflage überhaupt führen könne, habe sie seiner Behörde zu verdanken, betont der BAMF-Chef.
  • Kurz zusammengefasst: Nur wer arbeitet, steht das Grundrecht auf Freizügigkeit zu!
  • Was meint die Wirtschaftswoche dazu: „Um Fördern und Fordern. Es sollen 100 000 neue „Arbeitsgelegenheiten“ – darunter vermutlich Ein-Euro-Jobs – aus Bundesmitteln geschaffen werden. Ziel ist eine Heranführung an den Arbeitsmarkt und sinnvolle Betätigung während des Asylverfahrens. Integrationskurse sollen verpflichtend sein. Wer die Mitwirkung daran ablehnt oder abbricht, dem werden Leistungen gekürzt. Bei Straffälligkeit wird das Aufenthaltsrecht widerrufen. Zur Vermeidung sozialer Brennpunkte sollen Schutzberechtigte gleichmäßiger verteilt werden. Wer den zugewiesenen Wohnsitz verlässt, muss mit Konsequenzen rechnen.“ Wirtschaftswoche 23. April 2016

Kritik an der Wohnsitzauflage für anerkannte Geflüchtete

  • „Geplant ist, eine Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge einzuführen, die zeitlich befristet nach der Anerkennung dazu verpflichten soll, an einem bestimmten Ort in Deutschland zu leben. Eine solche Wohnsitzauflage ist mit höherrangigem Recht nicht vereinbar und behindert die Integration von Flüchtlingen. Sowohl die Genfer Flüchtlingskonvention (Art. 26 GFK) als auch die Qualifikationsrichtlinie der EU (Art. 33) garantieren das Recht auf Freizügigkeit für Flüchtlinge.Die Einführung einer Wohnsitzauflage aus fiskalischen Gründen ist – wie jüngst auch der EuGH entschieden hat – weder mit der GFK noch mit der EU – Qualifikationsrichtlinie vereinbar (EuGH, Urteil v. 1.3.2016, C-443/14, C-444/14). Aber auch mit einer anderen Begründung ist eine Wohnsitzauflage nicht erlaubt.“ Quelle – Flüchtlingsrat MP
  • „Der gesellschaftliche Zusammenhalt setzt voraus, dass Menschenrechte und das Grundgesetz für alle gelten, gleich ob mit oder ohne Migrations- oder Flüchtlingsgeschichte.“
  • DGB-April 2016 – Integration von Flüchtlingen: Fördern und Fordern

Rex Osa zum geplanten Integrationsgesetz

  • Es wird also deutlich, dass hinter dem Ankunftsausweis politische Sprengstoff steckt. An dieser Stelle sei Rex Osa zitiert: „Das geplante „Integrationsgesetz“ schürt nicht nur Vorurteile, dass Geflüchtete allgemein faul sind und nicht Deutsch lernen wollen, sondern sortiert Flüchtlinge auch nach ihrer Nützlichkeit. Das Motto lautet, nur wer eine Arbeit und Ausbildung findet darf länger bleiben. Die Privilegierung bestimmter Flüchtlingsgruppen hat den konkreten Zweck, die gut ausgebildeten Personen hier zu behalten, damit sie die zukünftige Rente der Deutschen sichern und die Wirtschaft ankurbeln . Der Rest wird wieder abgeschoben.“ Das Durchschnittsalter der 2015 eingewanderten Geflüchteten lag um 20 Jahre niedriger als das Durchschnittsalter von 43,2 Jahre in Baden-Württemberg. Jeder fünfte in Baden-Württemberg ist älter als 65 Jahre.

Der Ankunftsausweis und seine politischen Funktionen

  • Der Ankunftsausweis, dient der täglichen Aufenthaltskontrolle im Flüchtlingslager, dem Massenunterbringungssystem hinsichtlich Aufnahme und Verteilung und Abschiebung, der Kontrolle und Überwachung, der Erfassung unzähliger Daten, der Verwertbarkeit als Arbeitskräfte in Industrie, Handel und Verwaltung, der Versorgung der Industrie mit billigen Arbeitskräften durch Leiharbeit, Schaffung von 1€-Jobs, der politischen Überwachung, der Durchsetzung der Residenzpflicht und damit der Einschränkung der Bewegungsfreiheit (auch indirekt Freizügigkeit anerkannter Geflüchteter) und vielem mehr. Mit dem Ankunftsausweis lassen sich Bewegungsprofile erstellen. Die Geflüchteten werden zu „gläsernen Menschen“, das informelle Selbstbestimmungsrecht gilt für die Geflüchteten kaum noch.

Was meint die Neue Richtervereinigung im März 2016 zum Asylpaket II und zu den Verfahrensbeschleunigung wie sie im Registrierzentrum betrieben wird.

  • „Die mit dem sog. Asylpaket II angestrebte Verfahrensbeschleunigung in besonderen Aufnahmeeinrichtungen geht vorrangig auf Kosten der Schutzsuchenden. Eine Prüfung und Entscheidung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) binnen einer Woche, die strenge Residenzpflicht und die Verkürzung des Rechtsschutzes auf eine Woche erlauben weder eine angemessene Prüfung des Schutzgesuches noch eine effektive anwaltliche Betreuung. Dabei bleibt der tatsächliche Beschleunigungseffekt insgesamt auf der Strecke. Allein die Abarbeitung der beim BAMF anhängigen fast 800.000 Altverfahren wird noch zwei Jahre in Anspruch nehmen. Hinzu kommen weitere 300.000 bis 400.000 Verfahren von Personen, die noch auf ihren Termin zur Antragstellung warten müssen.“
  • „Der gesetzgeberische Aktionismus zwecks Beschleunigung der Asylverfahren wird sich im Ergebnis kontraproduktiv auswirken. Die mit heißer Nadel gestrickten Gesetzesänderungen werden zu erheblichen Schwierigkeiten in der praktischen Anwendung führen und vermeidbare gerichtliche Auseinandersetzungen um verfahrensrechtliche Zwischenfragen und Vermutungswiderlegungen produzieren. Verstöße gegen höherrangiges Recht werden zu Vorlageverfahren zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof führen.“
  • Neue Richtervereinigung
  • 1993 kritisierte die Neue Richtervereinigung, dass eine ED Behandlung „einen herabsetzenden Charakter“ hat und „ohne jeden Verdacht ausnahmslos jedem Asylantragsteller auferlegt wird.“

Position von PRO ASYL zum Ankunftsausweise

https://www.freie-radios.net/74649

Walter / aktiv bei Aktion Bleiberecht Freiburg und dem Freiburger Forum aktiv gegen Ausgrenzung