Der Beschluss zur Asyl und Flüchtlingspolitik vom 24. 09. 2015

Arbeitsverbot für die Ärmsten der Armen aus dem BalkanP1080933

Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Asyl- und Flüchtlingspolitik am 24. September 2015

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden gemeinsamen Beschluss MP_Papier

Für alle Personen aus dem Balkan, die ab dem 1. September 2015 einen Asylantrag gestellt haben, wird wieder ein Beschäftigungsverbot eingeführt. Das betrifft dann Menschen aus folgenden Ländern: Serbien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Kosovo, Montenegro und Albanien / Geflüchtete aus dem Balkan müssen bis zum Ende des Asylverfahrens in Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben / Taschengeld wird gestrichen und in Sachleistung bzw. Wertgutscheinen gewährt / usw.

Eine Meinung: Momentan sind wir mit unterschiedlichen Krisen (Humanitäre Krise, Wohnungskrise, Krise der Aussenpolitik, EU-Asylkrise etc.) konfrontiert, für die es kurz- wie langfristig demokratische und für alle befriedigende Lösungen geben muss. Diese Lösungen sollten sich von antirassistischer Seite in politischen Auseinandersetzungen, in allgemeinen, wie in konkreten Forderungen widerspiegeln. Der aktuelle Beschluss zur Asyl- und Flüchtlingspolitik trägt die Handschrift von konservativen Hardlinern, die sich erneut nach dem Muster der Politik der 90er Jahren, durchgesetzt haben. Er richtet sich in erster Linie gegen die Roma-Minderheiten und gegen weitere Flüchtlingsgruppen. Es ist zu erwarten, dass der Beschluss baldmöglichst per Gesetz umgesetzt wird. Vieles von dem, was in Berlin beschlossen wurde, sieht in der Praxis anders aus. Die antirassistische Bewegung sollte sich besser politisch definieren, vom Helfermodus wegkommen, sich mehr politisch engangieren und  stärker zusammenschließen.