Verfahrensregelung zur Aussetzung des Dublinverfahrens für syrische Staatsangehörige

Dublin-Verfahren für syrische Flüchtlinge ausgesetzt

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat in der beigefügten Dienstanweisung klargestellt, dass keine Überstellungsverfahren für syrische Flüchtlinge mehr eingeleitet werden. Was sich sonst je nach Verfahrensstand ergibt, wird aus der Übersicht deutlich.  Antje-C. Büchner,  Dipl.-Sozialarbeiterin (FH)