Arbeitsverbote gegen Flüchtlinge von 1970 bis 2015

Arbeitsverbote richten sich nach der Nachfrage von ArbeitskräftenDemonstrationen 042

Ein Überblick. Seit den 70er Jahren bis heute wurden immer wieder Arbeitsverbote gegen Flüchtlinge verhängt. Das Recht auf Arbeit, d.h. das Recht für eine gewisse Unabhängigkeit und Selbstbestimmung wurde immer wieder eingeschränkt. Mal galt ein Arbeitsverbot von einem Jahr, dann für zwei, für fünf oder auch auf Dauer. Die Industrie und ihr Arbeitskräftebedarf nach billigen Arbeitskräften spielte dabei immer eine wichtige Rolle. Die Bundesagentur für Arbeit hat aktuell u.a. in Duisburg eine Sondereinrichtung, welche sich für die Zustimmung von Beschäftigungen „ausländischer Interessierter“ verantwortlich zeigt. Direkte Anfragen laufen von den Ausländerbehörden an die genannte zentrale Stelle. Die Anfragen können nur von den Ausländerbehörden gestellt werden.