Seit 25 Jahren kämpfen Flüchtlinge gegen die Residenzpflicht.

Nun wurde sie wieder mal geändert, und wieder behaupten PolitikerInnen, dass sie jetzt abgeschafft wurde und viele Menschen glauben ihnen.

Ein paar Lockerungen und Kompromisse… Dafür haben wir nicht jahrelang demonstriert und gekämpft. Wir haben für die Abschaffung der Residenzpflicht gekämpft. Synopse der Änderungen

Die Fakten: Für Asylsuchende in der Erstaufnahmeeinrichtung bleibt der Aufenthalt drei Monate lang auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkt. Das ist zum Beispiel in Brandenburg der Stadtbezirk Eisenhüttenstadt. Sie dürfen nur dann den Bezirk verlassen, wenn die Behörde „zwingende Gründe“ sieht. Persönliche Interessen, wie zum Beispiel Verwandte nach langer Zeit wieder sehen, spielen keine Rolle.

Die Wohnsitzauflage, also die Verpflichtung, an einem bestimmten Ort zu wohnen, bleibt bestehen.

Nach drei Monaten Aufenthalt entfällt die „räumliche Aufenthaltsbeschränkung“ Asylsuchende dürfen sich dann im ganzen Bundesgebiet erlaubnisfrei bewegen.

Theoretisch jedenfalls. Denn es gibt zahlreiche Ausschlussgründe von dieser „Bewegungsfreiheit“

Eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat, wenn sie keine ausländerrechtliche Straftat ist. Und zwar ohne ohne Mindeststrafmaß oder Verjährung. Das bedeutet, wer vor 10 Jahren wegen eines Bagatelldelikts verurteilt wurde, kann auf ewig mit Entzug der Bewegungsfreiheit bestraft werden.
Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (=Drogenbesitz), auch wenn es zu keiner Verurteilung durch ein Gericht kam.
Bevorstehende „konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung”.

Das dürfte eigentlich bei Personen mit Aufenthaltsgestattung nie! der Fall sein, denn solange ihr Asylverfahren nicht entschieden ist, dürfen aufenthaltsbeendene Maßnahmen nicht geplant werden. Trotzdem haben manche Ausländerbehörden schon der Entscheidung des Bundesamtes vorgegriffen und eine räumliche Aufenthaltsbeschränkung“ mit der Begründung ausgesprochen, dass ein Ablehnungsbescheid und damit aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu erwarten seien.

Für Flüchtlinge mit Duldung besteht die Gefahr, mit dieser Begründung wie bisher willkürlich an den Landkreis gefesselt zu werden. Der deutsche Anwaltverein befürchtet, das Ausländerbehörden jederzeit behaupten können, es stünden “konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung” bevor.
Asylsuchende, die unter diese Ausnahmegründe fallen, sind wie bisher der Willkür der Ausländerbehörden ausgeliefert.

Wie immer gibt es Flüchtlinge, die von den Lockerungen ausgeschlossen sind. Wie immer werden Flüchtlinge in Kategorien aufgeteilt, in gute und „böse“ Flüchtlinge.
Damit ist für uns Flüchtlinge der Kampf gegen die Residenzpflicht nicht zu ende.

Wir müssen weiter kämpfen: Residenzpflicht abschaffen!!!

Bruno Watara

Mehr Information auf Deutsch: http://www.residenzpflicht.info/news/aenderungen-der-residenzpflicht-in-kraft-getreten/
Information in English: http://women-in-exile.net/2015/01/02/changes-of-the-residenzpflicht-law/