Einsatz von Video-Konferenztechnik im Asylverfahren ist rechtswidrig!

Zu diesem Ergebnis kommt eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, die im Auftrag von Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, erstellt wurde . Ulla Jelpke fordert nun die Bundesregierung auf, die Video-Anhörungen im Asylverfahren „sofort“ zu beenden! „Ziel des Asylverfahrens muss ein möglichst effizienter Schutz Asylberechtigter sein – nicht die möglichst effiziente Verwaltung staatlicher Ressourcen auf Kosten Schutzsuchender. ”

Das Asylverfahrensgesetz sieht eine Videoanhörung nicht vor. Geregelt ist die neue Praxis in einer internen Dienstanweisung des BAMF. Kritisiert wurde das Verfahren unter anderem von Pro Asyl. „Die Asylanhörung ist das Kernstück eines fairen Verfahrens, denn die Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben eines Asylsuchenden kann eine Frage von Leben und Tod sein.“ Umso wichtiger sei die Frage nach der Glaubhaftigkeit der Antragstellenden, über die allein in einer persönlichen Anhörung entschieden werden könne.

Seit November 2010 hat das BAMF insgesamt 140 Anhörungen im Asylverfahren im Wege Videokonferenz durchgeführt. Zur Begründung führte die Bundesregierung auf, dass steigende Asylantragszahlen eine gleichmäßige Auslastung des Personals der Außenstellen erforderten und auf diesem Wege eine zeitnahe Entscheidung ermöglicht werde.

Der Wissenschaftliche Dienst hat seine Genehmigung zur Veröffentlichung und Verbreitung des Gutachtens erteilt.