Rückkehr abgeschobener Roma vier Monate nach der Abschiebung aus Rheinland-Pfalz

Presseerklärung / 1. April 2011 / Pro Asyl

Ehemann und Sohn der verstorbenen Borka T. durften nach Deutschland zurück

PRO ASYL: Die Frage nach der Verantwortung ist noch ungeklärt

Mit der Wiedereinreise des am 7. Dezember 2010 in den Kosovo abgeschobenen Ismet T. und seines 14-jährigen Sohnes Avdil T. nach Deutschland hat eine umstrittene Abschiebung eine Wendung erfahren, über deren Umstände und Folgen die Medien im Januar berichtet hatten.

Aufsehen erregt hatte die Tatsache, dass die Mutter bzw. Ehefrau der jetzt Eingereisten einen Monat nach der Abschiebung aus dem Kreis Mayen-Koblenz an den Folgen einer Gehirnblutung verstorben war.

Immerhin hatte die Landesregierung bereits 14 Tage nach dem Tod von Borka T. erklärt, dass Vater und Sohn ein humanitäres Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten, jedoch die Übernahme der Rückreisekosten abgelehnt. PRO ASYL hat diese übernommen, damit nicht weitere Verzögerungen entstehen.

Mit der Erteilung der humanitären Aufenthaltserlaubnis in Rheinland-Pfalz ist der Fall keineswegs abgeschlossen. Landesregierung und örtliche Ausländerbehörde gehen offenbar von einer Verkettung tragischer Umstände aus. Von Fehlern mochte man bislang nicht sprechen. Ergebnisse einer vom Innenministerium Rheinland-Pfalz angekündigten Untersuchung liegen bislang nicht vor.

Nach Auffassung von PRO ASYL spricht vieles für eine erhebliche Verantwortung der Ausländerbehörde. Selbst wenn die Krankheit, an der Borka T. schließlich starb, vor der Abschiebung möglicherweise nicht erkennbar war, so war doch bekannt, dass die Frau aufgrund einer bestehenden Krankheit dringend ärztliche Behandlung benötigte. Deshalb hätte man zumindest vor der Abschiebung sicherstellen müssen, dass sofort nach Landung im Kosovo eine psychotherapeutische Weiterbehandlung hätte erfolgen können. Nach Auskunft des Anwalts der Familie T. hat die Ausländerbehörde bislang keinen Beweis geführt, dass sie selbst vor der Abschiebung noch eine amtsärztliche Untersuchung zur Reisefähigkeit veranlasst hat.

Entgegen anderslautender Angaben des Verwaltungsgerichts und des Auswärtigen Amtes fanden Borka T. und ihre Familie im Kosovo nach Landung weder Ärzte noch eine Möglichkeit einer medikamentösen Versorgung vor, geschweige denn eine Möglichkeit, ihre posttraumatische Belastungsstörung behandeln zu lassen.

„Es geht also keineswegs nur um die Frage, ob der Tod von Borka T. im kausalen Zusammenhang mit der Abschiebung steht. Zu klären ist, ob ihr durch Behördenhandeln und Versäumnisse zuvor bereits Gesundheitsschäden zugefügt worden sind, die vermeidbar gewesen wären.“

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