Europäischer Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Belgien und Griechenland

Presseerklärung /21. Januar 2011 PRO ASYL

Abschiebungen nach Griechenland verletzten Europäische Menschenrechte

PRO ASYL: Sternstunde für den Menschenrechtsschutz
PRO ASYL begrüßt das Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg. Die Feststellung im Falle eines afghanischen Asylsuchenden aus Belgien, dass die Überstellung nach Griechenland eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention darstelle, wird Auswirkungen auf die Asylprüfung in tausenden von Fällen  Asylsuchender in Europa haben, die von einer Abschiebung nach Griechenland bedroht sind.  Straßburg stellt eine Verletzung des Artikel 3 der Konvention durch Griechenland  und Belgien fest: Die Haft- und Lebensbedingungen, denen der Schutzsuchende in Griechenland ausgesetzt wurde, stellen eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung dar.
Die Verurteilung des überstellenden Staates, Belgien, und des Aufnahmestaates, Griechenland, ist aus der Sicht von PRO ASYL eine „Sternstunde für den Menschenrechtschutz in Europa“.
Mit diesem Urteil stellt Straßburg klar, dass ein blindes Abschieben ohne einen wirksamen Rechtsbehelf gegen die Überstellung nicht im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention steht.
„Nach dem Straßburger Urteil müssen EU-weit Überstellungen von Asylsuchenden nach Griechenland gestoppt werden“,  so Karl Kopp, Europareferent von PRO ASYL. „Der offenkundige Kollaps des griechischen Asylsystems ist auch Ausdruck einer Systemkrise des europäischen Asylzuständigkeitssystems Dublin II“. Die nicht funktionierende Dublin-Verordnung muss nun grundlegend überarbeitet werden. Die EU ist in der Pflicht, zügig eine solidarische und menschenrechtskonforme Asylzuständigkeitsregelung zu schaffen.

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