Eine erste Einschätzung
zur Unterbringung von Geflüchteten in Baden-Württemberg in Landeserstaufnahmeeinrichtungen und kommunalen Flüchtlingsunterkünften.
Die Landesregierung von Baden-Württemberg beschließt eine Rechtsverordnung gegen die Ausbreitung des Corona-Virus, die nun bis zum 15. Juni 2020 gilt, und erwähnt darin mit keinem Wort geflüchtete Menschen die in Massenlagern leben müssen. Dies obwohl selbst IM Strobl meint: „Wir haben im Ankunftszentrum und den Erstaufnahmeeinrichtungen eine besondere Wohn- und Lebenssituation. Deshalb ist es wichtig, alles zu tun, was möglich ist, um Corona-Infektionen in Erstaufnahmeeinrichtungen zu identifizieren und zu isolieren und eine mögliche Ausbreitung zu unterbinden“.
Sucht man auf den Seiten der Regierungspräsidien, bei den Ausländerbehörden oder beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach brauchbaren Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus für Geflüchtete in mehreren Sprachen, so findet man nur sehr wenige Hinweise. Nichts konkretes und wenn dann, nur in deutscher Sprache. Das Bundesamt informiert zum Coronavirus ohne die Problematik der Massenunterkünfte zu benennen. Continue reading





