Aktionsbündnis Rhein-Main gegen Abschiebung
Pressemitteilung 16. November 2010
Öffentliche Verhandlung am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 23. November 2010
Das Aktionsbündnis gegen Abschiebung ist der Auffassung, dass zum Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auch das Recht gehört, gerade an den Orten zu demonstrieren und aufzuklären, an denen es zu Menschenrechtsverletzungen kommt. Und der Frankfurter Flughafen ist durchaus ein solcher Ort.