Dublin IV: Europäischer Asylausstieg
Maximilian Pichl – Blätter für deutsche und internationale Politik – „Derzeit verhandeln das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten die Reform des Dublin-Systems. Die aktuell noch geltende Dublin-III-Verordnung sieht vor, dass Asylsuchende den Asylantrag im Land ihrer Einreise oder Erstregistrierung stellen müssen – und belastet damit besonders EU-Grenzstaaten wie Ungarn, Italien oder Griechenland. Zugleich jedoch räumt die Verordnung den EU-Mitgliedstaaten einen Ermessensspielraum ein, in humanitären Notlagen die Zuständigkeit für Asylverfahren zu übernehmen und von Abschiebungen in die Länder der Ersteinreise abzusehen.“

