Die Bundespolizei ist grundsätzlich nicht berechtigt….
PRESSEMITTEILUNG vom 23.10.2015 | Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 22. Oktober 2015 (siehe Pressemitteilung vom 15.10.2015) mit Urteil vom 22. Oktober 2015 festgestellt, dass die von Beamten der Bundespolizei am 19.11.2013 im ICE 377 zwischen Baden-Baden und Offenburg bei dem Kläger, einem in Kabul geborenen deutschen Staatsangehörigen mit dunkler Hautfarbe, durchgeführte Identitätsfeststellung und der anschließend erfolgte Datenabgleich rechtswidrig gewesen sind (Az.: 1 K 5060/13). Continue reading


