Auffanglager für Flüchtlinge in Nordafrika?

Neuer Vorstoß von Bundesinnenminister Thomas de Maizière zur Auslagerung des Flüchtlingsschutzes

PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. / Presseerklärung 12. November 2014: Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat im Morgenmagazin des ZDF heute erläutert, dass „Willkommens- und Ausreisezentren“ außerhalb Europas eingerichtet werden sollen. Die italienische Seenotrettungsmission „Mare Nostrum“, bei der mehr als 150.000 Menschenleben gerettet wurden, wird hingegen beendet. „Was wir eigentlich brauchen – das haben wir auch mit den Innenministern besprochen – wir müssen in den Transitländern möglicherweise so etwas wie Willkommens- und Ausreisezentren machen. Der UNHCR, das Weltflüchtlingswerk der UNO könnte sie betreiben, um dann zu entscheiden, wer geht zurück und wer kommt nach Europa“, so der Bundesinnenminister.

PRO ASYL lehnt Auffanglager, zum Beispiel  in Nordafrika, als Instrument zur Aushebelung des Asylrechts in Europa ab. Die Externalisierung der Asylverfahren ist keine Lösung. Der Vorschlag erinnert an die Vision Otto Schilys von Auffanglagern in Nordafrika, in denen Schutzsuchende abgefangen werden sollen. „Was 2004 schon falsch war, ist in den letzten zehn Jahren nicht richtig geworden“ sagte Burkhardt, Geschäftsführer.  Die Verantwortung für den Flüchtlingsschutz immer weiter von Deutschland und Europa wegzuschieben, wird aber keinem menschenrechtlichen Anspruch gerecht.

Die Argumente gegen die sogenannten „Willkommenszentren“ in Transitländern sind:

·        Das Sterben im Mittelmeer wird nicht verhindert. Auffanglager, die nur wenigen Flüchtlingen eine Perspektive bieten, können Schutzsuchende nicht davon abhalten, in seeuntüchtigen Booten nach Europa aufzubrechen.

·        Im Rahmen von Aufnahmekontingenten von Flüchtlingen von außerhalb Europas haben es die Staaten in der Hand, nach politischem Ermessen selbst festzulegen, wie viele Flüchtlinge sie aufnehmen. Das Asylrecht dagegen entzieht sich per se einer politisch motivierten Begrenzung der Zahl. Die Zielsetzung der Staaten in diesem Konzept ist es aber, ein individuelles Recht auf Asyl in ein Gnadenrecht zu verwandeln, wo sie sich selbst handverlesen Flüchtlinge auswählen, deren Einreise erlaubt wird.

·        Es gibt keine rechtsstaatlichen Garantien in den sogenannten „Willkommenszentren“: Zu einem rechtsstaatlichen Verfahren gehört, dass negative Behörden-entscheidungen von Gerichten überprüft werden können. Dies wäre in Lagern in Nordafrika nicht möglich. Außerdem wäre eine unabhängige Beratung und Vertretung durch Rechtsanwälte nicht möglich.  Mit dem Recht auf ein faires Verfahren und Rechtsstaatlichkeit sind solche Vorschläge nicht zu vereinen.

·        Anerkannte Flüchtlinge drohen ohne Asylland zu bleiben. Angesichts der geringen Bereitschaft zahlreicher europäischer Staaten, Flüchtlinge aufzunehmen, ist es höchst fraglich, ob alle anerkannten Flüchtlinge einen Aufnahmestaat finden.

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