Seit dem 15. September 1980 gibt es Sammellager in Baden-Württemberg

Chronologische Skizze einer gesetzlichen Ausgrenzung

Baden-Württemberg erließ als erstes Bundesland „flankierende Maßnahmen“ und führte ab dem 15. September 1980 Sammellager, Arbeitsverbot, Sachleistungsversorgung und eine Wohnsitzauflage ein. Der Beginn der Sammellagerpolitik in der BRD. Eine Kehrtwende, die in den westdeutschen Bundesländern einmalig war. Favorisiert wurde diese „Abschreckungskonzeption“ von Ministerpräsident Lothar Späth und dem damaligen Innenminister Prof. Dr. Roman Herzog.

80 % der Geflüchtete sorgten bis zum Arbeitsverbot für Neuankommende 1980 selbst für ihren Lebensunterhalt.  Weiter Informationen hier.