Rückübernahmeabkommen, Durchreiseabkommen, Durchbeförderungsabkommen

Soziale Rechte werden keine geregelt!

Aktion Bleiberecht 2018  | Rückübernahmeabkommen sind ein Ausdruck nationalstaatlicher Politik und ökonomischer Macht. Sie dienen in erster Linie dem Staat, der Geflüchtete abschieben möchte, die sich nach deren geltender Rechtskonstruktion „irregulär“ im Land aufhalten. Aus der Sichtweise der EU bzw. der Nationalstaaten sind sie notwendig, da die Herkunftsstaaten durch Weigerung der Rücknahme eine Abschiebung von Einzelpersonen verhindern. Damit sollen tausende Abschiebungen erleichtert werden.

Hinsichtlich der politischen Entwicklungen im Asylrecht, dem Beseitigen von Anerkennungsgründen im Asylverfahren, dem stetigen Abbau von Flüchtlingsrechten und einer wachsenden Zahl von Geflüchteten weltweit, sind Rückübernahmeabkommen Teil der Abschottungspolitik der Europäischen Union und der Nationalstaaten. Selbst Personen die lange Jahre in Deutschland Aufenthalt haben, können durch Rückübernahmeabkommen leichter abgeschoben werden.

In Rückübernahmeabkommen werden keine Rechte der Betroffenen geregelt. Die Abkommen orientieren sich beispielsweise nicht an dem Internationalen Pakt für wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte, den fast jeder Staat weltweit ratifiziert hat. Geflüchtete werden ohne Skrupel nach einer Abschiebung in Elend und Obdachlosigkeit entlassen. Soziale Rechte der Betroffenen werden darin nicht geregelt.

Im Folgenden einen Überblick über bestehende Rückübernahmeabkommen, Durchreiseabkommen und Durchbeförderungsabkommen der EU und Deutschlands.