Wie Jugendamtsmitarbeiter einer gehörlosen Mutter ihr Kind wegnehmen

Pressemitteillung 18.12.2010

Noch vor Weihnachten ins Heim!

Hamburg, im Dezember 2010. Im Oktober 2008 nahmen Mitarbeiter des Jugendamts Wandsbek der gehörlosen Annette S. ihren fünfjährigen Sohn weg, zunächst ohne Begründung. Erst später wurde klar: die gehörlose Mutter benin-deutscher Herkunft könne ihren Sohn nicht erziehen, sei kommunikations- und interaktionsunfähig. Das Amtsgericht Barmbek bestätigte die Entscheidung und entzog der verstörten Mutter im April 2010 vollständig das Sorgerecht. Die Mutter könne aufgrund ihrer Behinderung und Herkunft und damit verbundenen Opferrolle ihr Kind nicht erziehen.

Es folgten Monate des Leidens: Antonio kam in eine Pflegefamilie, die sich aber nicht ausreichend um ihn zu kümmern schien. Im Sommer wurde er in eine Diagnoseeinrichtung in Schleswig-Holstein abgeschoben, während die Pflegefamilie mit ihren Kindern in den Urlaub fuhr. Gleichzeitig durften sich Annette S. und ihr Sohn Antonio immer seltener sehen. Eine durch das Amtsgericht getroffene Umgangsregelung wurde immer wieder durch Mitarbeiter des Jugendamts Wandsbek verletzt. Zuletzt fiel der geplante Weihnachtsmarktbesuch aus. Enttäuschung und Wut sind die normale Reaktion des inzwischen Siebenjährigen, der seit Monaten keinen Gebärdensprachunterricht mehr erhält und so seiner Mutter noch weiter entfremdet wird.

Im Dezember nun will die Pflegefamilie Antonio nicht mehr bei sich haben. Herzlose Jugendamtsmitarbeiter wollen ihn noch vor Weihnachten in ein Heim verpflanzen.

Die Familie S. versteht dies nicht. S.s hörende Schwester, gelernte Erzieherin und Erziehungswissenschaftlerin und selbst Mutter eines fünfjährigen Sohnes, die beide selbst Gebärdensprache erlernen, wäre bereit, Antonio zu sich zu nehmen, doch das Jugendamt Wandsbek blockte ab: in diese Familie wolle man keine Kinder geben. Nicht nur die Behinderung, sondern auch die afrikanischen Großeltern Antonios scheinen somit ein Motiv für den Kindsentzug zu sein. Ein geplantes Treffen mit dessen extra angereistem Großvater aus Benin scheiterte sowohl im Herbst als auch im Winter.

S.s Rechtsanwälte David Schneider-Addae-Mensah aus Straßburg/Kehl und Johannes Hildebrandt aus Schwabach wollen eine solche Einstellung nicht tolerieren. Hier werden Menschenrechte mit Füßen getreten, eine Behinderte diskriminiert und mit rassistischen Tendenzen amtlicherseits eine Familie zerstört, sagt RA Schneider-Addae-Mensah.

Das Hanseatische OLG wird nun entscheiden müssen, ob Antonio wieder zu seiner Familie darf oder ob er Weihnachten tatsächlich ins Heim muß.

Für weitere Informationen gerne unter: 0176-22785835

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