GGUA | Zentrale Punkte sind unter anderem die Ausweitung der Abschiebungshaft, Verschärfungen bei Einreisesperren und Ausweisungen, (mal wieder!) die Einführung einer Duldung light (so genannte „Bescheinigung über die vollziehbare Ausreisepflicht“). Hiermit sollen die schon jetzt existierenden Fantasiepapiere einiger Ausländerbehörden eine rechtliche Grundlage bekommen und die Betroffenen noch umfassender entrechtet werden. So sollen Menschen aus als „sicher“ erklärten Herkunftsstaaten kategorisch keine Duldung, sondern nur noch die neue Bescheinigung erhalten, auch wenn bei ihnen eine Abschiebung gar nicht möglich sein sollte. Auch andere Personen sollen selbst dann keine Duldung mehr erhalten, wenn bei ihnen – auch – nicht selbst zu vertretende Abschiebungshindernisse vorliegen. neue Arbeitsverbote (z.B. bei Verletzung der Passbeschaffungspflicht oder für Menschen aus als „sicher“ erklärten Herkunftsstaaten, deren Asylantrag abgelehnt oder zurückgenommen wurde oder die es wagten, keinen Asylantrag zu stellen), verbunden mit sonstigen Bildungsverboten (hier werden sogar Teile des aus dem selben Haus stammenden und mit der SPD abgestimmten Regierungsentwurfs zur Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung von Dezember 2018 wieder ausgehebelt). nochmalige Verschärfungen bei der Geltendmachung von Abschiebungshindernissen wegen Krankheit, erhöhte Anforderungen an die Passbeschaffungspflicht, Verschärfungen bei Wohnsitzauflagen, Residenzpflicht und Meldeauflagen.
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