Schlappe für das Bundesamt

Syrische Flüchtlinge erhalten Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention

Wie die Osnabrücker Zeitung berichtet, gesetht das Verwaltungsgericht Osnabrück immer mehr syrischen Flüchtlingen die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) zu – entgegen der Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). „Dieses erleidet eine Schlappe nach der anderen.“ Mehr dazu in der OZ.