UN-Bericht über Verbrechen an Kurden in der Türkei | Verbot von kurdischen Symbolen in Deutschland

„UN report details massive destruction and serious rights violations since July 2015 in southeast Turkey“

UNHCR-Bericht zu Türkei | Der Menschenrechtskommissar des UNHCR berichtet in einem 25 Seiten umfassenden Bericht über massive Vertreibungen und Gewalt an der kurdischen Bevölkerung in der Türkei. Die Militäroperationen gehen weiter. Offensichtlich wurden mehr als 30 Städte vom türkischen Militär angegriffen und teilweise ganz zerstört. Zwischen 335.000 und 500.000 Menschen wurden vertrieben. Der Spiegel berichtet: Uno wirft Türkei Verbrechen an Kurden vor. Das ZDF-Heute schreibt: „Da der UNO nach eigenen Angaben von der Türkei nicht erlaubt wurde, Vertreter in die Region zu schicken, erstellte es den Bericht auf der Basis von Satellitenaufnahmen zerstörter Ortschaften, Interviews von Opfern und Augenzeugen sowie Angaben von Nichtregierungsorganisationen.“ „In Nusaybin seien fast 1.800 Häuser zerstört worden, in Sur seien 95 Prozent der Menschen vertrieben worden.“ schreibt die taz

Das Zeigen kurdischer Fahnen und Symbole  verboten

Nach einer Pressemitteilung von AZADÎ e.V., Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland, und Civaka Azad, 09.03.2017, soll es einem Erlass vom 2. März geben wonach die Anzahl der Gruppierungen, deren Fahnen und Symbole auf der Grundlage des seit 1993 bestehenden PKK-Verbots nicht öffentlich gezeigt werden, erheblich ausgeweitet“ wurden.

Pressemitteilung von AZADÎ e.V | „Während in den Medien von einem tiefgreifenden Zerwürfnis des deutsch-türkischen Verhältnisses anlässlich der Wahlkampfauftritte türkischer Minister in Deutschland die Rede ist, läuft die Zusammenarbeit hinter den Kulissen geschmiert wie immer. Anlässlich kurdischer Demonstrationen in Hannover und München kam zu Tage, dass das Bundesinnenministerium (BMI) den Forderungen der türkischen Regierung, stärker gegen die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) vorzugehen, umgehend entsprochen hat. Mit einem Erlass vom 2. März wurde die Anzahl der Gruppierungen, deren Fahnen und Symbole auf der Grundlage des seit 1993 bestehenden PKK-Verbots nicht öffentlich gezeigt werden, erheblich ausgeweitet. Akribisch wurden sämtliche Institutionen und Organisationen  gelistet, denen eine Nähe zur PKK unterstellt wird. Darunter fallen auch sämtliche Frauen- und Jugendorganisationen, wie etwa der Verband der Studierenden aus Kurdistan (YXK).“

„Für den 08. März meldete der Frauenrat Ronahî aus Hannover eine Demonstration zum „Internationalen Weltfrauentag“ in der Innenstadt von Hannover an. Für die Anmeldung einer Demonstration in Hannover ist die Polizei zuständige Behörde. Nach einem kurzen Telefonat wurde die Demonstration per Mail bestätigt und die Betätigungs- und Beschränkungsverfügung sowie die Anlage zu den verbotenen kurdischen Symbolen wurden zugeschickt: Mehr dazu hier.

„Man kann es auch so auf den Punkt bringen: Die „Terroristen“ der PYD versuchen sich in Syrien an einem demokratischen Projekt, das seinesgleichen in der Region sucht, die Kämpfer der YPG/YPJ sind eine Speerspitze im Kampf gegen den IS, die Verteidigungseinheiten der Frauen (YPJ) sollen die Offensive auf die IS-Hochburg Rakka anführen. Die USA wie auch Russland geben ihnen Rückdeckung.“ Telepolis vom 10. März 2017

Bundesinnenminister verbietet kurdische Symbole | Neues Deutschland 10.03.2017