„Wir stellen uns gegen die Orbanisierung!“
Am Samstag den 30.03.2019 gab es in Berlin eine Demonstration gegen das sogenannte „Geordnete Rückkehr“-Gesetz, zu der unter anderem der Republikanische Anwaltsverein aufgerufen hat: Aufruf
„Das geplante Gesetz rückt die Veröffentlichung von Abschiebeterminen in eine bedenkliche Nähe zum Landesverrat, eine der wenigen Strafvorschriften, durch die die Presse bei Veröffentlichung von Vorgängen aus den Staatsapparaten strafrechtlich verfolgt werden kann. Jedoch handelt es sich bei Abschiebeterminen um ganz andere Informationen als um Staatsgeheimnisse. Allenfalls unterliegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen dem Dienstgeheimnis (siehe Landtag Baden-Württemberg Drs. 16/4087, S. 3). Bei der Verletzung des Dienstgeheimnisses ist aber der Amtsträger derjenige, der strafrechtlich verfolgt werden kann, nicht die Journalist*innen oder zivilgesellschaftlichen Organisationen, die von dem Termin möglicherweise Kenntnis erhalten. Vor diesem Hintergrund ist der in der Gesetzesbegründung genannte »besondere Unrechtsgehalt«, der angeblich bei der Behinderung der Durchsetzung der Ausreisepflicht zutage trete, rechtsstaatlich zurückzuweisen. Bei dem angedachten § 95 Abs. 3b Aufenthaltsgesetz handelt es sich indes um eine bedenkliche Form der vorverlagerten Strafbarkeit, indem bereits die Veröffentlichung des Abschiebetermins unter Strafe gestellt wird, selbst wenn damit die eigentliche Abschiebung noch gar nicht behindert wurde.“ Quelle: Verfassungsblog – Artikel M. Pichl
Continue reading

