Anforderungen an die Darlegung von Abschiebungshindernissen aufgrund von Krankheit

„Krankheit als Abschiebungshindernis“- Informationsbroschüre

Deutsches Rotes Kreuz und der Informationsverbund Asyl und Migration e.V. | „In verschiedenen Bereichen des Asyl- und Aufenthaltsrechts spielen Krankheiten, mit denen ein vorübergehender oder auch längerfristiger Aufenthalt in Deutschland begründet wird, eine wichtige Rolle. So ist im Asylverfahren u.a. zu prüfen, ob eine Rückkehr ins Herkunftsland bei erkrankten Personen zu einer deutlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands führen würde. Im aufenthaltsrechtlichen Bereich sind Beraterinnen und Berater sowie Behörden häufig mit der Frage konfrontiert, ob Krankheiten Ausreise- oder Abschiebungshindernisse darstellen.“