Rechtswidrige Zensur am Wandbild zum NSU-Anschlag Keupstraße

Bündnis gegen Rassismus fordert die Polizei Berlin zur Wiederherstellung auf (06.06.14)

Pressemitteilung vom 06.06.2014: Das Bündnis gegen Rassismus fordert die Polizei auf, das Wandbild zum Gedenken an den NSU-Nagelbombenanschlag in Köln/Keupstraße in der ursprünglichen Form wiederherzustellen.
Das Bündnis gegen Rassismus setzt der Polizei Berlin eine Frist bis heute (06.06.2014) um 18 Uhr mitzuteilen, dass das beschädigte Wandbild bis spätestens Sonntagabend wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt wird.
Am 03.06.2014 zerstörte ein Beamter der Berliner Feuerwehr im Auftrag des Einsatzleiters der 14. Einsatzhundertschaft der Berliner Polizei ein an der Kreuzung Manteuffelstraße/Ecke Oranienstraße frisch angebrachtes Wandbild. Dieses Bild erinnert an den 10. Jahrestag des NSU-Nagelbombenanschlags auf die Kölner Keupstraße. Als Begründung für diese Zensurmaßnahme wurde angeführt, der Satz „NSU – Staat und Nazis Hand in Hand“ auf dem Plakat sei eine Verunglimpfung des Staates und verstoße gegen § 90 a StGB.
Nach Rücksprache einer Anwältin mit der Berliner Polizei heute wird diese Rechtsauffassung von der Berliner Polizei nicht aufrecht erhalten. Außerdem sei der am 03.06. sichergestellte, herausgerissene Teil des Plakates bei der Berliner Polizei verloren gegangen.

Bereits am 04.03.2014 erging eine Entscheidung/ein Beschluss des Amtsgerichtes Tiergarten gegen die Polizei Berlin wegen der Beschlagnahme einer Lautsprecheranlage des Berliner Bündnisses gegen Rassismus, ebenfalls durch Polizeibeamte der 14. Berliner Einsatzhundertschaft.
Begründung für die Beschlagnahme war damals, dass die auf einer Demonstration zum 2. Jahrestag der Öffentlich-Werdung des NSU skandierten Parolen „Nazis und Staat Hand in Hand“ angeblich gegen den § 90 a StGB, Verunglimpfung des Staates, verstoßen haben. Diese Beschlagnahme wurde vom Amtsgericht Tiergarten am 04.03.2014 für rechtswidrig erklärt.
Begründung:  „Abgesehen davon, dass angesichts der aktenkundigen auf einer Demonstration vom 02.11.2013 getätigten Äußerungen über die Lautsprecheranlage bereits kein Verdacht einer Straftat bestand, war die Sicherstellung der Lautsprecheranlage nicht erforderlich…“  Die Rechtswidrigkeit des polizeilichen Handelns ist offensichtlich. Dem Einsatzleiter der Polizei und dem Landeskriminalamt hätte diese Entscheidung am 3.6.2014 bekannt sein müssen. Von einem anwesenden Anwalt und mehreren namentlich bekannten Zeugen wurde der Einsatzleiter eindringlich auf die Rechtswidrigkeit seines Handelns hingewiesen.  Wir gehen davon aus, dass die beteiligten Beamten bei der Beschädigung des Wandbildes in Kenntnis der Rechtswidrigkeit mit Vorsatz gehandelt und damit Straftaten begangen haben.

Wir behalten uns eine Strafanzeige gegen den Einsatzleiter wegen Sachbeschädigung und Verfolgung Unschuldiger und eine Klage gegen das Land Berlin vor.

Wir gehen davon aus, dass der Berliner polizeiliche Staatsschutz gezielt rechtswidrig gegen unsere Meinungsfreiheit und gegen Kritik an der stattlichen Verstrickung mit dem NSU-Terror vorgeht.

Wir fordern:

  • Ein Ende der polizeilichen Willkür
  • Die lückenlose Aufklärung aller Umstände des breiten NSU-Terrornetzwerkes
  • Aufzuklären, ob die uns verfolgenden Beamten des Berliner Polizeilichen Staatsschutzes zuvor bereits in die Affäre um den NSU V-Mann Starke und die Vernichtung von Beweismitteln im Rahmen des NSU-Aufklärung verstrickt waren

Bündnis gegen Rassismus
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