Innenministerium und Stadt Freiburg klagen

8 Jahre Kettenduldung – Recht auf Wohnberechtigungsschein

Eine Frau und ihre Tochter leben seit 8 Jahren (mit Kettenduldung) in einer Flüchtlingsunterkunft. Es konnte die Erlaubnis zum Auszug durchgesetzt werden, der Frau wird jedoch die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins verweigert.

Aufgrund der vom Wirtschaftsministerium (in Absprache mit dem Innenministerium) des Landes Baden-Württemberg herausgegebenen Durchführungsverordnung zum Landeswohnraumförderungsgesetz darf Menschen, die AsylbewerberInnen sind und / oder mit Duldung in Ba-Wü leben, kein Wohnberechtigungsschein erteilt werden.

Hiergegen klagte die Betroffene vor dem Verwaltungsgericht Freiburg und bekam Recht (Urteil vom 20.06.2012:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=15812 ).
Das Gericht sieht in dem Gesetz keine ausdrückliche Bestimmung, die Menschen mit Duldung ausschließt.

Das Innenministerium hat die Stadt Freiburg (=Beklagte) angewiesen, gegen diese Entscheidung Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim einzulegen. Der Fall ist bisher in dieser Form (soweit erkennbar) bundesweit nicht entschieden.

Da in allen Bundesländern eine ähnliche diskriminierende Praxis herrscht, wird die Berufungsentscheidung weitreichende Bedeutung haben. Die Stadt Freiburg hatte selbst in der mündlichen Verhandlung erklärt: „da könnte ja jeder kommen“… Das Wirtschaftministerium möchte durch das Berufungsurteil „eine Klärung über den Einzelfall hinaus“.

Skandalös ist zudem, dass die Politik es der Judikative überlassen will, die Verantwortung zu tragen, statt auf die Entscheidung des VG Freiburg hin die Verwaltungspraxis zu reflektieren.

WAS KANN MENSCH TUN?
Für das Berufungsverfahren braucht die Klägerin Eure Unterstützung
– Sind Verfahren zu dieser Frage (auch aus anderen Bundesländern) bekannt?
– Gibt es Artikel / Dokumentationen über die menschnenunwürdige Situation in Flüchtlingsunterkünften?
– Welche Erfahrungen gibt es zur Verwaltungspraxis bei der Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen in euren Kommunen?
– Gibt es Gruppen / Organisationen / Einzelpersonen, die zu diesem Thema arbeiten und ggf. bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit den Fall mit aufnehmen können?
– Gibt es Gruppen / Organisationen / Einzelpersonen, die dieses Verfahren mit Öffentlichkeitsarbeit begleiten wollen?
– Wer kann kleine Recherchearbeiten übernehmen? (z.B. Statistiken zu Kettenduldungen, Lagerunterbringung, Wechselwirkung mit Gesundheitszustand,…)
– evt. Unterstützung beim Spenden sammeln* (*Spenden: sind nur begrenzt nötig, um die Öffentlichkeitsarbeit zu finanzieren.)

Ich -Anwältin der Klägerin- stehe für Auskünfte, etc. zur Verfügung.
Bitte schreibt mit Betreff „Wohnberechtigungsschein“an

Katja Barth
Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Huber & Kollegen
Möslestr. 1, 79117 Freiburg
Tel.: 0761-70336-0
Fax: 0761-70336-36
Rechtsanwälte in Freiburg
huber@rechtsanwaltfreiburg.de

Weitere Informationen:
http://www.rdl.de/index.php?option=com_content&view=article&id=17525:stadtfreiburgfuerlagerunterbringungvonfluechtlingenundgegenwohnberechtigungsscheinfuerlangjaehriggeduldete&catid=236&Itemid=201

http://www.rdl.de/index.php?option=com_tag&task=tag&tag=wohnberechtigungsschein