„Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen “ (1993 bis 2010)

Neu erschienen ! 18. aktualisierte Auflage der Dokumentation

Die Statistik des Bundesinnenministeriums belegt, daß im Jahre 2010 nur 21,6% der hier schutzsuchenden Flüchtlinge einen Aufenthalt bekommen haben. Damit ist die Quote der Menschen, deren Verfolgung und Notlage in irgendeiner Weise anerkannt wurden, im Vergleich zum Vorjahr um 12,1% gesunken – obwohl gleichzeitig die Asylerstantragszahl im Jahr 2010 um etwa 50% auf 41.332 angestiegen ist.

Die Diskriminierung, Ausgrenzung, Kriminalisierung, Traumatisierung und das Elend von Flüchtlingen in der Bundesrepublik setzte sich auch im Jahre 2010 unverändert fort.

Den Flüchtlingen Sozialleistungen weit unter dem verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimum zu geben, ihnen das Arbeiten zu verbieten, sie mit Sachleistungen mangelhaft zu versorgen, ihnen medizinische Versorgung zu verweigern, ihre Bewegungsfreiheit – bei Strafe – einzuschränken und sie über Jahre hinweg zu zwingen, in isolierten Sammellagern unter immer gesundheitsschädigenden Bedingungen zu leben, das ist das eine Spektrum des gesetzlich zementierten bundesdeutschen Rassismus.

Die andere Seite ist der unumstößliche Abschiebewillen der Bundesrepublik. Anstatt den Menschen Asyl und Aufenthalt zu gewähren, werden sie mit kurzfristigen Duldungen, angedrohten Abschiebeterminen, Entziehung des Aufenthaltes und Kriminalisierungen jahrelang unter Druck gesetzt und dadurch traumatisiert.

Trotz Rücknahme des Vorbehaltes der BRD zur Kinderrechtskonvention werden auch 19 Jahre nach der Ratifizierung immer noch minderjährige Flüchtlinge in Abschiebehaft genommen, unbegleitete Jugendliche bei der Einreise festgenommen und wegen „illegalen“ Aufenthaltes zu Strafhaft verurteilt und Familien mit Gewalt getrennt. „Die Sozialleistungen für Flüchtlingskinder liegen um bis zu 54% unter dem Niveau der Hartz-IV-Regelsatz für inländische Kinder. Vergleicht man den auf lediglich 68 Cent/Tag gekürzten Barbetrag für den persönlichen Bedarf, die soziokulturelle Teilhabe und den Schulbedarf, dann beträgt die Kürzung für Flüchtlingskinder sogar bis zu 83%.“ (Georg Classen – Flüchtlingsrat Berlin: http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/Classen_AsylbLG_Verfassung.pdf)

Die Dokumentation zeigt in über 6000 Einzelgeschehnissen die Auswirkungen des staatlichen und gesellschaftlichen Rassismus auf die betroffenen Flüchtlinge. Auf Menschen, die in der BRD Schutz und Sicherheit suchten und aufgrund der rassistischen Sondergesetze und des Rassismus der Gesellschaft körperlich zu Schaden kamen.

Anhand der vielen Einzelbeispiele wird deutlich, mit welcher Gewalt die Sondergesetze für Flüchtlinge von Behörden, Gerich­ten, Polizei, medizinischem Personal und anderen umgesetzt werden und mit wieviel Willkür und Menschenverachtung Flüchtlinge gequält, gedemütigt und sogar zum Suizid oder zu Selbstverletzungen getrieben werden. Erpressung, Schikanen und Betrug, aber auch Sippenhaftung, Familientrennungen oder Inhaftierung Minderjähriger sind einige Mittel des Staates und seiner willfährigen MitarbeiterInnen, um Flüchtlinge zur Ausreise zu zwingen.

 

Die Dokumentation umfaßt den Zeitraum vom 1.1.1993 bis 31.12.2010.

180 Flüchtlinge starben auf dem Wege in die Bundesrepublik Deutschland oder an den Grenzen,

davon allein 131 an den deutschen Ost-Grenzen, 2 Personen trieben in der Neiße ab und sind seither vermißt.

511 Flüchtlinge erlitten beim Grenzübertritt Verletzungen, davon 302 an den deutschen Ost-Grenzen,

160 Flüchtlinge töteten sich angesichts ihrer drohenden Abschiebung oder starben bei dem Versuch,

vor der Abschiebung zu fliehen, davon 62 Menschen in Abschiebehaft,

922 Flüchtlinge verletzten sich aus Angst vor der Abschiebung oder aus Protest gegen die drohende

Abschiebung (Risiko-Hungerstreiks) oder versuchten, sich umzubringen,

davon befanden sich 541 Menschen in Abschiebehaft,

5 Flüchtlinge starben während der Abschiebung und

407 Flüchtlinge wurden durch Zwangsmaßnahmen oder Mißhandlungen während der Abschiebung verletzt,

32 Flüchtlinge kamen nach der Abschiebung in ihrem Herkunftsland zu Tode, und

529 Flüchtlinge wurden im Herkunftsland von Polizei oder Militär mißhandelt und gefoltert

oder kamen aufgrund ihrer schweren Erkrankungen in Lebensgefahr,

71 Flüchtlinge verschwanden nach der Abschiebung spurlos,

13 Flüchtlinge starben bei abschiebe-unabhängigen Polizeimaßnahmen,

8 Flüchtlinge starben durch unterlassene Hilfeleistung,

444 wurden durch Polizei oder Bewachungspersonal verletzt, davon 139 Flüchtlinge in Haft.

68 Flüchtlinge starben bei Bränden oder Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte,

815 Flüchtlinge wurden z.T. erheblich verletzt,

15 Flüchtlinge starben durch rassistische Angriffe auf der Straße und

785 Flüchtlinge wurden durch Überfälle auf der Straße verletzt.

 

Durch staatliche Maßnahmen der BRD kamen seit 1993 mindestens 398 Flüchtlinge ums Leben –

durch rassistische Übergriffe und Brände in Flüchtlingsunterkünften starben 83 Menschen.

Die 18. Auflage der Dokumentation in diesem Jahr ausschließlich im Netz einsehbar: www.ari-berlin.org/doku/titel.htm

Weiterhin ist die 17. Auflage als Druckausgabe und CD-ROM lieferbar.