Flüchtlingsrat Berlin: Anhörung zur Residenzpflicht im Innenausschuss Berlin

„Das Presseecho zur Anhörung am Montag im Innenausschuss des Berliner
 Abgeordnetenhauses zur Residenzpflicht ist so zwiespältig, wie es auch
 die Äußerungen des Berliner Innensenators waren.
 Körting sprach sich zwar für Verhandlungen über die Aufhebung der
 Residenzpflicht zwischen beiden Bundesländern aus und stellte auch eine
Bundesratsinitiative zur Änderung des AufenthG und des AsylVfG in
 Aussicht. Er sprach aber auch von großen rechtlichen Unsicherheiten, die
jetzt erstmal geprüft werden müssten, und berief sich auf angebliche
 Bedenken des Bundesinnenministeriums.
 
 Es scheint nötig, weiter Druck auf die Berliner und die Brandenburger
 Landesregierung zu machen.
 
 Unsere Pressemitteilung zum Ergebnis der heutigen Anhörung:
 http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/print_neue_meldungen.php?sid=472
 
 Der TOP Resettlement – Aufnahme von Flüchtlingen in Berlin – wurde
 vertagt und wird vsl. am 08.03.2010 im Innenausschuss behandelt.
 

 Anbei:
 Presse, Stellungnahmen, mögliche Handlungschritte zur Aufhebung der
 Residenzpflcht
 
 
 Georg Classen
 www.fluechtlingsrat-berlin.de
 
 
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 Das Presseecho von morgen:
 
 Berliner Zeitung 23.02.2010
 Im großen Bogen um die Stadt – Innensenator Körting will Flüchtlingen in
 Brandenburg den Aufenthalt in Berlin künftig erleichtern
 http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/156574/156575.php

 Tagesspiegel 23.02.2010
 Asylbewerber warten weiter auf Freizügigkeit
 http://www.tagesspiegel.de/berlin/art270,3038743
 
 Neues Deutschland 23.02.2010
 Residenzpflicht wird geprüft
 http://www.neues-deutschland.de/artikel/165705.residenzpflicht-wird-geprueft.html
 

 TAZ 23.02.2010
 Keine Reisefreiheit für Flüchtlinge
 http://www.taz.de/1/berlin/artikel/1/keine-reisefreiheit-fuer-fluechtlinge/
 
 
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 Die Positionen der „ExpertInnen“ zur heutigen Anhörung:
 
 Beate Selders, Tischvorlage zur Anhörung am 22.02.2009 (3 Seiten)
 http://www.residenzpflicht.info/report-inhalt/Stellungnahme_Beate_Selders.pdf
 
 Beate Selders, Dokumentation „Keine Bewegung – Die Residenzpflicht für
 Flüchtlinge“, als Broschüre, pdf oder html
 http://www.residenzpflicht.info/bestellen/
 
 Rechtsanwalt Rolf Stahmann, Rechtsgutachten „Welche rechtlichen
 Möglichkeiten gibt es für die Verwaltung, den Bereich asyl- und
 aufenthaltsrechtlicher räumlicher Beschränkungen generell zu erweitern?“
 (40 Seiten)
 http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2009/11/Stahmann_-_Residenzpflicht-Gutachten.pdf
 
 Georg Classen, Flüchtlingsrat Berlin, Tischvorlage zur Anhörung am,
 22.02.2009 (13 Seiten)
 http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Classen_Residenzpflicht_Berlin_220210.pdf
 
 
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 Infoseite zur Residenzpflicht
 Infos, Termine, Fälle, Aktionen, Rechtshilfe, Material, Presse:
 http://www.residenzpflicht.info/
 
 Bericht zur Anhörung heute
 http://www.residenzpflicht.info/news/anhorung-zur-residenzpflicht-im-berliner-abgeordnetenhaus/
 
> Am 26.02.2010 Gerichtsverhandlung in Halle über Gebühren für
 »Urlaubsscheine«
 http://www.residenzpflicht.info/prozesse/solidaritat-mit-komi-e/
 
 
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 Mögliche Schritte zur Erweiterung der Residenzpflicht auf Berlin und
 Brandenburg, vgl. Stellungnahme Flüchtlingsrat Berlin S. 12/13:
 http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Classen_Residenzpflicht_Berlin_220210.pdf
 
 * Berlin und Brandenburg sollten für Asylsuchende gemäß § 58 Abs. 6
 AsylVfG – ggf. auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung – eine
 Erweiterung der Bewegungsfreiheit auf ganz Brandenburg und Berlin
 vornehmen. Zu prüfen ist, ob dies in Ausübung des Ermessens nach
 § 12 Abs. 5 Satz 1 AufenthG auch für Geduldete in Betracht kommt.
 
 * Brandenburg sollte als Sofortmaßnahme die Bewegungsfreiheit für
 Geduldete und Asylsuchende auf das ganze Land ausweiten.
 
 * Berlin und Brandenburg sollten als Sofortmaßnahme die Erteilung von
 Verlassenserlaubnissen so großzügig wie nur möglich gestalten. Die
 Verlassenserlaubnisse sollten anlässlich des regulären Vorsprachetermins
 erteilt und an die Geltungsdauer der Aufenthaltstitels angepasst werden
 werden. Auf die Privatsphäre berührende nähere Nachforschungen zum
 Anlass der Reise sollte verzichtet werden.
 
 * Berlin und Brandenburg sollten die Möglichkeit umfassend nutzen, für
 Geduldete gemäß § 61 Abs. 1 S. 3 AufenthG nach 12 bzw. 48 Monaten auf
 die Residenzpflicht ganz zu verzichten.
 
 * Berlin und Brandenburg sollten eine Bundesratsinitiative zur Aufhebung
 der Residenzpflicht im AsylVfG und AufenthG sowie der Wohnsitzauflagen
 in der VwV AufenthG einbringen.
 
 * Sinnvoll wären ergänzend hierzu Initiativen zur Aufhebung der
 Lagerpflicht, des Arbeitsverbotes, der bundesweiten Umverteilung sowie
des Asylbewerberleistungsgesetzes.